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die unter Aufsicht der Beamten in Gegenwart der Bauern abgelegt werden sollen. Ich rede hier nicht bloß in Bezug aufs Hochstift, sondern im Allgemeinen. Beym Himmel, welchen Unrath bemerkt da nicht oft im Stillen der einfältige Bauer! Amtmann und Amtsschreiber haben sich oft wider Recht und Billigkeit etwas herausgenommen. Der Schultheiß ist verlegen, unter welchem Titel er den eigennützigen Kniff in Anschlag bringen soll. Indessen der Wille der hochgebietenden Obrigkeit muß schlechterdings vollzogen werden. Fiat igitur voluntas eorum, es klinge, wie es möge. Sie werden aus hoher habender Macht und Gewalt, dem, welchem es zu widersprechen gelüstet, schon den Daumen aufs Maul zu halten wissen. Der Schultheiß griffe bißweilen auch gern weiter, als es sich gebühret. Was sollte ihn hindern nach dem Vorgang seiner Vorgesetzten zu handeln. Ein Dienst ist des andern wehrt. Ein gleiches gelüstet den Gerichtsmännern, dem Bauermeister, und so gehts abwärts bis zum Schäfer, Amtsboten und Gerichtsdiener. Ein jeder nimmt seinen Brief und schreibt flugs Funfzig! Diesem gräulichen Unwesen des Eigennutzes und schändlichen Betrugs