Seite:Max Weber - Der Nationalstaat und die Volkswirtschaftspolitik Seite 20.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

der deutschen Volkswirtschaftspolitik, – auch für die Frage unter anderen, ob und wieweit der Staat in das Wirtschaftsleben eingreifen oder ob und wenn er vielmehr die ökonomischen Kräfte der Nation zu eigener freier Entfaltung losbinden und ihre Schranken niederreißen solle, – im einzelnen Falle das letzte und entscheidende Votum den ökonomischen und politischen Machtinteressen unserer Nation und ihres Trägers, des deutschen Nationalstaates, zustehen soll. –

War es etwa überflüssig, an diese scheinbaren Selbstverständlichkeiten zu erinnern? oder doch, daß gerade ein jüngerer Vertreter der ökonomischen Wissenschaften daran erinnerte? – Ich glaube nicht, denn es scheint, daß gerade unsere Generation diese einfachsten Urteilsgrundlagen nicht selten am leichtesten aus den Augen verliert. Wir sind Zeugen, wie ihr Interesse für die Fragen, die gerade unsere Wissenschaft bewegen, in ungeahntem Maße wächst. Auf allen Gebieten finden wir die ökonomische Betrachtungsweise im Vordringen. Sozialpolitik an Stelle der Politik, ökonomische Machtverhältnisse an Stelle der Rechtsverhältnisse, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte an Stelle politischer Geschichte treten in den Vordergrund der Betrachtung. In hervorragenden Werken unserer historischen Kollegen finden wir da, wo uns früher von den Kriegsthaten unserer Vorfahren erzählt wurde, heute den Unhold des „Mutterrechtes“ sich in die Breite dehnen und die Hunnenschlacht auf den katalaunischen Feldern in einen Nebensatz gedrängt. Die Jurisprudenz glaubte das Selbstgefühl eines unserer geistreichsten Theoretiker als eine „Magd der Nationalökonomie“ bezeichnen zu können. Und Eines ist ja wahr: auch in die Jurisprudenz drang die ökonomische Form der Betrachtung, selbst in ihrem Intimum, in den Handbüchern