Seite:Maria Stuart 1587 014.gif

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

hertzens oder schrecken des todes von ir zu geben / ir Stadjungfraw band ir ein klein leinen tuch vor die Augen / und wie sie also in den knien lag / sprach sie uberlaut aus dem 70 Psalm In te Domine speravi & non confundar in aeternum, in iustitia tua libera me, unnd nach solchem Gebet streckete sie ihren Leichnam nieder / unnd hielte ihren hals uber einen dazu verordentem Block / und rieff zu GOtt dem HErrn In manus tuas Domine commendo Spiritum meum.

Einer von den zweien Nachrichtern hielte ir die beiden hende / darauff schlug der ander mit einem beil zu / mit beyden henden / und hieb ir im andern schlag das Heupt abe / damit endigte sie ir leben.

Der nachrichter nam das Heupt auff und zeigete es den umbstehenden / dieselbigen rieffen alle zugleich. Gott wolle unsere Königin bewaren / und also müssen umbkommen alle ire Feinde / und die so Gottes Wort und ire Mayt. verfolgen / Amen.

In dem aber der Nachrichter das Haupt auffnam / fiel der schmuck herab / also / das man sehen konte / das sie allbereit fast graw gewest / und das sie ire Haar kurtz hat abschneiden lassen / ire kleider sind dem Nachrichter nit zu teile worden / man hat im aber den wert dafür zugesagt / und alles was sonsten mit ihrem Blute besprenget gewesen / so wol an die Nachrichter wie sonst / ward bald abgenomen und gewaschen / und die bretter der stellung / das blutige beil / das schwartz gewand / und was sonst blutig gefunden / ward alles abgenomen unnd pede stante oder stracks ins fewer geworffen / auff das keine Superstition und Aberglaube damit getrieben werde.

Der todte Leichnam ward oben auff ein Gemach getragen / gepalsamet und in einen Sarck geleget / erwarten der Begrebnüs / an welchem orte aber derselbige sol begraben werden / ist noch zur zeit dem gemeinen Man gantz unbekandt / Der verstorbenen Gesinde und Dienern ist befehl gethan / Das sie noch nicht verrücken sollen von dannen / Sondern in irem gewönlichen stande verharren / welches man erachtet / das also lang sol weren / biß das die verstorbene Königin ehrlich begraben sey.

Sie ist ungefehrlich ires alters von 44. Jaren gewest / und

Empfohlene Zitierweise:
Anonym: Execution Oder Todt Marien Stuarts. , Erfurt 1587, Seite 7v. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Maria_Stuart_1587_014.gif&oldid=- (Version vom 1.8.2018)