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und noch schärfer aufzuhorchen. Trinkbecher müssen von jeder Größe zur Hand seyn.

Beliebige Gesundheiten auszubringen, ist Jeglichem gestattet. Eben so darf Jedem ohne Unterschied zugetrunken werden, auch ehe der Herr den Anfang damit gemacht hat. Einen Gast zum Trinken zu zwingen, wenn er nicht weiter kann, ist nicht erlaubt.

Einen Tänzer oder Citherspieler, der noch Lehrling ist, darf man nicht zum Gastmahl bringen.

Neckereien sind gestattet, so weit sie nicht beleidigen.

Mit Würfeln werde nur um Nüsse gespielt. Wer um Geld würfelt, bekommt den folgenden Tag Nichts zu essen.

Bleiben und gehen kann Jeder nach Belieben.

Wenn ein reicher Mann seine Dienerschaft tractirt[WS 1], so sollen ihm seine Freunde bei der Aufwartung behülflich seyn.

Vorstehende Gesetze hat jeder Reiche auf eine eherne Säule schreiben und in Mitten seines Hofes aufstellen zu lassen, und fleißig zu lesen. Und er soll wissen, daß, so lange diese Säule stehen bleibt, weder Hunger noch Seuche, noch Feuer, noch ein anderes Ungemach sein Haus heimsuchen wird. Sollte aber – was ferne sey! – dieselbe jemals zerstört werden, so möge der Himmel ihm gnädig seyn!

Anmerkungen (Wikisource)

  1. hier = bewirtet
Empfohlene Zitierweise:
Lukian von Samosata: Lucian’s Werke. J. B. Metzler, Stuttgart 1827–1832, Seite 1672. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Lucians_Werke_1672.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)