Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ließen. – Aber die verächtliche Behandlung, die du hier erfährst, erstreckt sich auf alle Theile: nicht einmal ein ganzes Ey läßt man dir zukommen (versteht sich; es muß ja gar nicht seyn, daß du von Allem habest, was Gästen und Fremden vorgesetzt wird: Dieses zu verlangen, würde dir für eine undankbare Anmaßung ausgelegt werden). Werden z. B. Hühner aufgetischt, so wird das Schwerste und Fetteste dem Herrn des Hauses vorgelegt, und du erhältst entweder das Kleinste zur Hälfte, oder gar, um die Beleidigung noch auffallender zu machen, eine zähe Holztaube. Und wenn, was nicht selten geschieht, während der Mahlzeit ein weiterer Gast eintritt, für den es nicht reichen würde, so nimmt ein Diener, was dir vorgesetzt war, ohne Weiteres weg, indem er dir in’s Ohr flüstert: „du gehörst ja zum Hause“; und eilt damit an den Platz des Neuangekommenen. Gibt es endlich ein Wildferkel oder einen Hirschbraten zu vertheilen, so mußt du an dem Vorleger einen ganz besonders guten Freund haben, wenn du nicht, wie weiland Jupiter von Prometheus, mit Knochen und etwas Fett darüber, abgespeist werden sollst. Und daß nun die Schüssel vor deinem Vormann so lange stehen bleibt, bis er sich über Genüge versehen hat, bei dir hingegen so schnell als möglich vorbeieilt – sollte das nicht einen Mann von guter Herkunft, und wenn er auch nicht mehr Galle als eine Hirschkuh hätte, auf’s Aeußerste empören? Noch habe ich dir nicht gesagt, daß, während die Uebrigen einen sehr angenehmen und alten Wein trinken, du allein mit einem schlechten und trüben vorlieb nehmen mußt. Du hast also immer darauf bedacht zu seyn, ein goldenes oder silbernes Trinkgefäß zu bekommen, damit nicht die Farbe

Empfohlene Zitierweise:
Lukian von Samosata: Lucian’s Werke. J. B. Metzler, Stuttgart 1827–1832, Seite 468. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Lucians_Werke_0468.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)