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Fetah hält; der Richter bedauert ihn und spricht: „Geh nach Hause, du armes Thier, und wenn es möglich ist, so sei künftig nicht mehr so grund hagelsdumm.“

Jetzt läßt der Richter den vermeintlichen Fetah kommen, nämlich den Xailun. Man liest ihm einen ganzen Bogen voll Unthaten her, die er begangen haben soll und von welchem er kein Wort weiß, und man liest ihm auch sein Urtheil vor, das lautet: „Mit dem Strange vom Leben zum Tode!“

„Wer hat denn das Alles gethan? fragt Xailun. Steht denn nicht auf dem Papiere, daß ich ein ganz anderer Mensch bin? Seht mich auch nur darauf an!“

Alles, was er noch sagte, war eben so verkehrt, aber die Richter denken, Fetah will sie durch verstellte Einfalt betrügen, sie aber laßen sich nicht irre machen, sondern geben den Befehl zur Hinrichtung.

Oithba hatte indeßen ihren Mann überall gesucht, auf Straßen und in Hospitälern, und kommt zuletzt auch ins Gefängniß, wo man ihr sagt, man habe einen sehr einfältigen Menschen losgelaßen. Da geht sie nach Hause und denkt, er wird schon da sein, weil er zu Brodte gewöhnt war. Er ist aber nicht da. Sie geht hierauf wieder ins Gefängniß und hört, daß ein Anderer, der mit dem Einfältigen zusammengeseßen eben zum Hochgericht[V 1] geführt werden soll. Sie geht mit und kennt ihren Mann anfangs in der Verkleidung und Gesichtsfärbung nicht. Aber bald entdeckt sie ihn an einer Menge von närrischen Manieren, Stellungen und Gebehrden, aber doch noch nicht ganz gewiß. Als er aber vor dem Thore bei einem Steinhaufen vor einem Karduon stehen bleibt und ihn: „Guten Morgen, Vetter!“ anredet und sich nicht sogleich von demselben will wegbringen laßen, da weiß

Anmerkungen (V)

  1. Verbeßerungen S. 471: st. Hofgericht l. Hochgericht