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Reichsstadt fordert vielmehr das Interesse altfürstlicher Häuser und der mächtigsten Glieder des deutschen Reichs auf, gegen die frühe oder spate Zersplitterung ihrer angeerbten Stammlande aufmerksam zu seyn; denn was einem recht ist, ist dem andern billig.“ Diesem wird in einem nachfolgenden Paragraphen noch beygefügt, daß manche der Stücke, die durch benachbarte Fürsten von Baiern abgerissen worden, eigentlich nur Redintegrirungen der Lande jener Fürsten und nicht wahre Zersplitterungen von Baiern gewesen seyen. Ohne uns nun darauf einzulassen, was sehr historisch wahr, besonders auch gegen letzteres gesagt werden könnte, und ohne lebhaft den Wunsch auszudrücken, daß der Verfasser dieser Schrift, wenn er weiter hin in dieser Sache schreiben sollte, dem edlen, von aller hämischen Bitterkeit völlig freien Ton des Nürnbergisch. Schriftstellers auch seiner Seits gleich bleiben möchte, bemerken wir hier nur folgendes. Wenn der Churfürst von der Pfalz mit der Reichsstadt Nürnberg wegen der quästionirten Stücke Landes vor dem höchsten Reichsrichter zu Recht stehet oder der Churfürst gegen sie um Recht bittet, so gehört der Churfürst gar nicht hieher. Beide sind Partheyen die zu Recht stehen, der Churfürst und die Reichsstadt. Beide in diesem Augenblick, wo blos von Recht und Unrecht, von Mein und Dein die Rede ist, einander ganz gleich. Denn daß Churlande hier nicht in Betracht kommen, braucht nicht einmal gesagt zu werden, und da es