dem Hergange der Dinge, wie ehedem beyde entstanden, unterrichtet ist oder unterrichtet seyn will.
Rec. kennt wenig neuere publicistische Fälle, wo das Recht des angegriffenen Theils so klar war, als hier, und wenn die obristrichterliche Gewalt hier nicht eben so schnell Hülfe schaffen kann, als gegen die Hessen-Casselsche Occupirung der Bückeburgischen Lande Hülfe geschafft wurde, so liegts gewiß nur an Localinkonvenienzen, die den schleunigen Rechtsgang diesmal verzögern. Ganz neue und nach dem bisherigen Zusammenhang völlig unerwartete Urkunden müßten Pfalzbaierischer Seits zum Vorschein kommen, wenn das Urtheil des Publicums, das gewiß gleich nach dieser ersten Schrift ganz für Nürnberg entscheidet, gemildert werden sollte. Möchte doch die laute Stimme des Publicums dem bedrängten, schwächern Theile beystehen.
- Wahre Geschichtserzählung der, in dem, nach Absterben Herzog Georgs des Reichen in Baiern entstandenen Kriege, von der Reichsstadt Nürnberg usurpirten oberpfälzischen Städte, Ämter und Märkte etc. nebst Widerlegung der unlängst im Druck erschienenen sogenannten urkundlichen Bemerkungen über die neuesten Bewegungen des durchl. Churhauses Pfalzbaiern, die Rückforderung einiger
Diverse: Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte in: Journal von und für Franken, Band 4. Raw, Nürnberg 1792, Seite 116. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Litteratur_der_Fr%C3%A4nkischen_Geschichte_und_Rechte_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_4,_1).pdf/4&oldid=- (Version vom 12.9.2022)