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eingegangene Holzleitung des Herrn Rupp am Pilatusberge, wieder in Aufnahme gebracht würden; 5) die Beförderung des schweizerischen Zwischenhandels, namentlich an französischen Weinen. Daß diese, Schifffahrt längs der Limmat bis zum Züricher und Wallenstädter See und dann längs der Reuß bis zum Vierwaldstädter See ausgedehnt werden könnte, scheint uns unter den gegenwärtigen Umständen zweifelhaft, da die Wasserkraft in diesen Gegenden bereits großentheils zum Behufe der Fabrikation verwendet wird und einen Hauptbestandtheil ihrer productiven Kräfte bildet. Indessen ist nicht zu bezweifeln, daß in der Schweiz, so wie im Schwarzwalde und in der schwäbischen Alp, durch die Anlage großer Reservoirs in den Hochthälern und durch die Dämmung der Flüsse und Seen große Massen von Wasser und Wasserkraft zum Behufe der Fabrikation sowohl, als der Schifffahrt gewonnen werden könnten. In Nordamerika ist durch die Canalisirung der Ströme und Flüsse die Wasserkraft zum Behufe der Fabrikation eher vermehrt als vermindert worden, indem durch die großen Reservoirs und die Flußdämme eine Masse überschüssigen Wassers gewonnen wird, das nun zum Betriebe von Werken dient. Dies dürfte besonders längs der Aar, Limmat, Reuß u. s. w. der Fall sein, wo noch so bedeutende Wassergefälle zu benutzen wären. Überhaupt ist es unseres Bedünkens eine irrige Ansicht, wenn man in der Schweiz darauf ausgeht, dem Wasser hie und da einige Acker Landes abzugewinnen. Dieser Gewinn wird in Hinsicht auf Oberfläche und Productivität immer nur sehr unbedeutend ausfallen. Die Schweiz ist durch die Natur hauptsächlich auf Fabrikation und Handel hingewiesen, und das Hauptelement ihres natürlichen Reichthums ist die Wasserkraft. Diese so viel möglich zum Zweck der Fabrikation und des Handels auszubeuten, selbst wenn es mit Aufopferung eines Theils des in Cultur befindlichen oder culturfähigen Bodens geschehen müßte, muß daher die Hauptaufgabe der schweizerischen Staatswirthe sein. Der dadurch entstehende Ausfall an landwirthschaftlichen Producten kann jedenfalls nur unbedeutend erscheinen, im Vergleich mit den Vortheilen, welche der Landwirthschaft überhaupt aus dem erleichterten Canaltransport und der vermehrten Nachfrage, sowie der ganzen Bevölkerung aus der erleichterten Zufuhr fremden Getreides erwachsen.

Der Hauptgrund, warum bis jetzt in der Schweiz in dieser Beziehung noch gar nichts geschehen ist, mag in dem Verfassungszustande des Landes liegen. Im Vergleich mit Nordamerika fehlt der Schweiz ein kräftiges Föderativ-Band. Zwar ist in Nordamerika die Unionsgewalt unmittelbar wenig thätig für Herstellung eines National-Transportsystems; mit Ausnahme der Anlegung einiger Unionsstraßen und der Unterstützung einiger Canäle, hat die Union für das amerikanische Transportsystem nichts gethan, aber die die Union bildenden einzelnen Souverainetäten sind physisch und geistig von ungleich größerem Caliber, als die Schweizerischen Cantons-Souverainetäten. Die Territorien, die materiellen Kräfte und die Intelligenz der Volksvertreter und Regierungsbeamten


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Friedrich List: Das deutsche National-Transport-System, Altona und Leipzig 1838, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:ListNat081.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)