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§. 2.

Wird erwiesen: daß in der Jüdischen Kirche keine ohnfehlbaren Glaubens-Richter gewesen; mithin keiner in der christlichen Kirchen vonnöthen sey.

§. 3.

Wird aus den Vätern erwiesen: daß kein ohnfehlbarer Glaubens-Richter in der Kirche sey.

§. 4.

Es wird aus der Vernunft erwiesen: daß kein ohnfehlbarer Glaubens-Richter sey, vbi nimium attribuit rationi in fundanda certitudine assensus fidei.

§. 5.

Alles, was die Römer beybringen, ihren ohnfehlbaren Richter zu unterstützen, wird über den Haufen geworfen. – Es werden einige Bücher aus dem Canone librorum S. scripturae ausgemustert, als Tobias, Iudith, Machab. Ecclesiasticus etc. etc.

Das 3te Gespräch: der Römischen Kirche Ohnfehlbarkeit wird refutirt und widerlegt.

§. 1.

Es wird erwiesen aus der Schrift.

§. 2.

Es wird erwiesen aus der Vernunft.