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4) Will er beweisen: daß die Kaiser die Concilia beruffen, und bestättiget haben.

5) Trachtet er zu erweisen: daß den weltlichen Regenten zukomme das ganze äuserliche Kirchen-Regiment überhaupt Fol. 21. p. 3.

6) Daß die Kaiser und hohe Obrigkeit Macht habe über die Wahl und Bestättigung der Bischöffe, ja so gar des Pabstes, item, daß sie nicht können durch die Kirchen-Gesetze gebunden werden;

7) Daß die Kaiser auf den Conciliis das Ober-Praesidium geführt und daß sie Glaubensstreitigkeiten untersucht und von den Glaubenssachen ihr Urtheil gesprochen. Reliqua 16 folia oder Bögen, quae ad primam partem pertinebant, in perquisitione non fuerunt reperta.

Titulus IIdae partis est: der Ungrund der Römischen Glaubens-Artikel wird kürzlich gezeigt; das erste Gespräch, worinnen erwiesen wird: daß die Römische Kirche nicht ohnfehlbar sey.

§. 1.

Darinnen wird gezeigt überhaupt: daß man billige Ursache habe an der Unfehlbarkeit der Römischen Kirche zu zweifeln.