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es Alter, Erziehung und Fähigkeiten des Kindes nothwendig machen. Wird sie bejahet, so kann man noch umständlicher nach Zeit, Ort und Veranlassung fragen, bis man über alles zur völligen Gewißheit kommt, und dann hat man ja von einer Sache, die das Kind selber aus Erfahrung kennt, weiter keine Erklärung zu geben. Wird sie verneint, in welchem Falle man ja auch durch mehrere wiederholte und veränderte Fragen zur Gewißheit kommen kann: so hat man sich durch die Fragen schon den Weg zu einer Erklärung gebahnt und das Kind hat schon einen Begriff, zu dem man ihm nur den traurigen Ausdruck zu nennen braucht. Im ersten Fall wird es Pflicht, sie vorzüglich zu belehren, was für Mittel sie anwenden müssen, sich von diesem Laster zu befreien; im letzten Fall, wie sie sich gegen Versuchungen dazu schützen können. In beiden Fällen aber sind dringende Vorstellungen von der Abscheulichkeit und Gefahr dieser Sünde sehr nothwendig. Mit den Gründen, die ihnen aus der Erzeugungslehre einleuchten, verbinde man warnende Beispiele, die mit Rührung und sichtbarer Theilnehmung vorgetragen werden müssen. Dabei suche man durch den Eindruck der Religion auf ihr Gewissen zu würken

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Johann Friedrich Oest: Wie man Kinder und junge Leute vor dem Laster der Unzucht verwahren könne. Wien 1787, Seite 280. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Laster_der_Unzucht_(Oest)_280.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)