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seyn könne, die Jugend habe keine leichtsinnige Ideen schon darüber gefaßt.

8. Daß alle Besorgnisse einer Verletzung der Schaamhaftigkeit durch das vernünftige Benehmen dessen, der den Unterricht ertheilt[1], gehoben werden.

9. Daß auch so viel von dieser Sache der Jugend einleuchtend und faßlich gemacht werden könne, als zum vorgesetzten Zweck nöthig ist.


Ich sehe nicht, wie wir noch lange unschlüßig bleiben könnten, welchen Weg wir einschlagen müßen. Mancher, der sich von der Nothwendigkeit einer solchen frühen Belehrung überzeugt hält, könnte indessen so denken:

Wird die Sache öffentlich zum Vortheil dieser Belehrung entschieden; wird sie nach und nach ein Grundsatz in der Erziehung: so wird sie auch wahrscheinlich von manchen ohne eigene Prüfung auf das Ansehen anderer, oder weil es schon so etwas bekanntes sey, angenommen. Diese Manche würden vielleicht nicht die nöthige Geschicklichkeit haben, ihren Kindern einen solchen Unterricht zu ertheilen, es aber doch gern wollen. Hieraus könne denn im Ganzen mehr Schaden, als Nutzen entstehn. Freilich wahr.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: erthelt
Empfohlene Zitierweise:
Johann Friedrich Oest: Wie man Kinder und junge Leute vor dem Laster der Unzucht verwahren könne. Wien 1787, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Laster_der_Unzucht_(Oest)_247.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)