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als öffentliche Unzuchtshäuser sind, überall nicht entstünden, weit wichtiger, als selbst die Frage, wie man Jünglinge davor bewahrte.

Ich bescheide mich gern, daß ich zur Auflösung dieses Problems nicht politische Kenntnisse genug habe. Vielleicht machen andere Städte andere Verfahrungsarten nothwendig. Indeß finde ich doch, daß es auf eine Art, die bekanntlich häufig genug angewendet wird, nicht geschehen kann.

Gewöhnlich geht des Abends die Polizeiwache rund, und wo sich in verdächtigen Häusern ein verdächtiges Mädchen des Abends vor der Thür antreffen läßt, das wird vors Polizeigericht und von da grade ins Zuchthaus geführt. Ist sie vorher schon ertappt worden, so dauert die Zuchthausstrafe Jahre, sonst einige Monate. Der Wirth, in dessen Diensten ein solches elendes Mädchen ist, bleibt dabei in Ruhe und der für ihn verlorne Nahrungszweig wird bald durch einen andern ersetzt. Dies Verfahren hat weder den Erfolg, daß das Mädchen gebessert, noch der Sache im mindesten abgeholfen wird. Bei allem guten Willen kann ein solches Mädchen nachher keinen anständigen Weg, sich Unterhalt zu verschaffen, einschlagen. Zwischen

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Johann Friedrich Oest: Wie man Kinder und junge Leute vor dem Laster der Unzucht verwahren könne. Wien 1787, Seite 205. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Laster_der_Unzucht_(Oest)_205.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)