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Sitte zur Vereinigung mit einer Person vom andern Geschlecht bestimmete, suchen also bei einem gewissen Grad der Heftigkeit ihrer Begierden auf unerlaubten Wegen Befriedigung.


Aber diese Wege sind denn nun wieder nicht alle in ihrer Gewalt. Gesetze und bürgerliche Verfaßungen machen Einschränkungen. Wenn sie auch hie und da durchbrechen, so sind es doch nur einzelne Fälle, die freilich viele böse Folgen haben können und würklich haben; in Ganzen aber doch selten die Folge haben, daß sie sich durch Unzucht zu Grunde richten. Man verstehe mich nicht so, als wenn ich einzelne Verletzungen der Keuschheit für nichts achtete. Sie sind allerdings gefährlich und ziehen mehrere Fehltritte nach sich; aber die fortgesetzte Unkeuschheit, durch die sich unsere Jugend schändet und entnervt, die gleich einem Strudel unsere Jünglinge und Mädchen mit sich fortreißt und in den Abgrund alles Elends stürzet, erfordert Gelegenheiten, die weniger Schwierigkeiten haben, wo keine Gesetze Einschränkungen machen, wo die Folgen dem Auge der Welt nicht so ausgesetzt sind, mit einem Worte, Gelegenheiten, die unter allen Umständen für sie hinreichend sind.

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Johann Friedrich Oest: Wie man Kinder und junge Leute vor dem Laster der Unzucht verwahren könne. Wien 1787, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Laster_der_Unzucht_(Oest)_087.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)