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Unsere Betrachtung hat die Gestaltung der Kriegsfinanzen aus der Wirtschaftsverfassung der einzelnen Länder und aus dem Verhältnis zwischen Individuum oder Gesellschaft und Staat abzuleiten versucht. Sie suchte neutral in einem spezifisch-wissenschaftlichen Sinne zu bleiben, im Sinne der methodischen Norm, die von der Wissenschaft Kausalerklärung, nicht Bewertung des Seienden und nicht Bestimmung des Seinsollenden verlangt, und die namentlich in der Nationalökonomie im letzten Jahrzehnt immer stärker betont, immer allgemeiner befolgt worden ist. Bei der Mannigfaltigkeit und Gegensätzlichkeit der obersten ethischen, politischen, sozialen Ideale, aus welchen die wirtschaftspolitischen Forderungen abgeleitet werden, war es ein Bedürfnis reinlicher Grenzregulierung zwischen Staatswissenschaft und Politik, ja es war schließlich eine Lebensfrage der Wissenschaft, wollte sie nicht die Allgemeingültigkeit ihrer Erkenntnisse gefährden, sich in diesem Sinne Neutralität, Verzicht auf jedes Werturteil aufzuerlegen, sich auf die Kausalerklärung des Seienden zu beschränken, und seine Bewertung, die ja immer durch das Ideal des Seinsollenden bestimmt wird, dem Staatsmann zu überlassen. Dieser methodischen Norm gemäß enthielt sich auch unsere Erörterung jedes Werturteils darüber, ob diese oder jene Art der nationalen Wirtschaftsverfassung, ob dieses oder jenes Verhältnis der Gesellschaft zum Staate gut oder schlecht ist. Aber die Voraussetzung jener methodischen Norm, die Mannigfaltigkeit und Gegensätzlichkeit

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Julius Landmann: Die Kriegsfinanzen der Großmächte. Buchdruckerei zum Basler Berichtshaus, Basel 1915, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LandmannKriegsfinanzen.pdf/38&oldid=- (Version vom 1.8.2018)