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ihre wirtschaftlichen Interessen zum Gesetz des staatlichen Handelns erheben; der mächtig gebliebene Staat dagegen kann öffentliche Pflichten über wirtschaftliche Interessen setzen und neben der persönlichen Dienstpflicht des Mannes die Dienstpflicht des Kapitals instituieren.

Ganz anders als in Frankreich ist das Bewußtsein dieser nationalen Dienstpflicht des Kapitals in England lebendig. Nächst dem deutschen wüßte ich kein Volk mit gleich bedingungsloser Solidarität von Wirtschaft und Staat, kein Volk, das in gleichem Maße durch und durch, unbarmherzig und unwiderstehlich Staat geworden wäre wie das englische. Umso erstaunlicher die Formen der englischen Kriegsfinanzen[1], doppelt erstaunlich angesichts Englands großem und liquidem Reichtum. England deckt den Kriegsbedarf zu mehr als einem Viertel durch kurzfristige Schatzscheine, hat an langfristigen Anleihen noch nicht drei Viertel der deutschen Leistung aufgebracht.


  1. An langfristigen Kriegsanleihen wurden bisher in England ausgegeben: im November 1914 31/2 % First War Loan, nominell L. 350 Mill. Pfund zum Kurse von 95 %, Erlös: 3321/2 Mill. Pfund; im Juni 1915 4 % Second War Loan, pari, 585 Mill. Pfund. Zusammen langfristig 917 Mill. Pfund. Kurzfristig wurden bis Ende Oktober 1915 aufgebracht: 2371/2 Mill. Pfund durch Ausgabe von Treasury Bills, nach 12 Monaten rückzahllbar; 331/2 Mill. Pfund durch Ausgabe der 3 %igen Exchequer Bonds; 50 Mill. Pfund englischer Anteil an der 1920 zur Rückzahlung fälligen franko-britischen Anleihe in den Vereinigten Staaten. Zusammen kurzfristig 321 Mill. Pfund. Anteil der kurzfristigen an den Gesamtkrediten: zirka 26 %.
Empfohlene Zitierweise:
Julius Landmann: Die Kriegsfinanzen der Großmächte. Buchdruckerei zum Basler Berichtshaus, Basel 1915, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LandmannKriegsfinanzen.pdf/28&oldid=- (Version vom 1.8.2018)