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beansprucht die scheinbar rein technische Frage nach den Formen der Kriegskredite ein allgemeineres Interesse.

Der Staat kann den Kriegskredit kurzfristig in Anspruch nehmen, durch Anleihen bei der Notenbank; oder, abermals kurzfristig, durch Ausgabe von Schatzscheinen, das sind Schuldverschreibungen, die nach einigen Monaten oder höchstens nach einigen wenigen Jahren zurückbezahlt werden müssen; oder langfristig durch Ausgabe von Renten, das sind Schuldverschreibungen, deren Rückzahlungstermin der Staat nach Belieben auf Jahrzehnte hinausschieben kann.

Die Anwendung lang- oder kurzfristiger Kreditformen ist kein rein finanztechnisches Problem; die gewählte Kreditform bestimmt sehr wesentlich den Charakter des staatlichen Anspruches an die Wirtschaft. Die absolute Größe des Kriegsbedarfes schließt seine Deckung aus den während des Krieges neu gebildeten Kapitalien aus. Wenn beispielsweise für die deutsche Volkswirtschaft der Jahreszuwachs des Volksvermögens für die dem Kriege letztvorausgegangenen Jahre mit etwa 10 Milliarden Mk. veranschlagt wurde, die drei Kriegsanleihen aber über 251/2 Milliarden Mk. erbracht haben, so bedarf es keines weitern Beweises, daß selbst unter der diskutablen Doppelvoraussetzung einer im Kriege nicht verminderten Kapitalbildung und ihrer ausschließlichen Anlage in Kriegsanleihen der Kriegsbedarf aus der Kapitalbildung allein nicht gedeckt werden konnte, und dies ist auch

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Julius Landmann: Die Kriegsfinanzen der Großmächte. Buchdruckerei zum Basler Berichtshaus, Basel 1915, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LandmannKriegsfinanzen.pdf/23&oldid=- (Version vom 1.8.2018)