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Werke und mehr als 1000 Handschriften. „Die Dissertationen-Sammlung besteht gegenwärtig aus 126 Bänden älterer theologischer, 454 juristischer, 130 medicinischer, 24 philosophischer, 50 historischer Dissertationen und kleiner Schriften; die Sammlung der vermischten, mit dem Titel Miscellanea in Bänden vereinigten kleinen Schritten aus 23 Folianten, 129 Quart-, 231 Octav- und 24 Duodez-Bänden; überdies sind noch 79 Theken mit Broschüren verschiedenen Formats angefüllt“.

1840. „Aus dem in der Markgräfl. Kanzlei bewahrten Reste der Bibliothek des ehemaligen Klosters Petershausen“ erhielt die Gr. Hofbibliothek 13 Bände „gratis“.

1853 erhält die Hofbibliothek eine grössere Kartensammlung des gewesenen Ministerialraths Molter zum Geschenke.

1859 wird die Bibliothek des Bergraths v. Schüler einverleibt.

1860 wird der schriftliche Nachlass des Geheimen Raths Creuzer erworben. [1875 schenkt Herr Prof. Stark einige Ergänzungen dazu.]

1862 werden vom Hofmarschallamte 104 numerirte litterarische und musicalische Werke und eine Partie Musicalien übergeben. Darunter befinden sich liturgische Werke, welche angeblich aus Salem stammen.

1863. Die 1855 eingeforderten Werke der ehemaligen kurpfälzischen Schlossbibliothek zu Mannheim werden eingesendet (257 Bände).

1871. Die Mehrzahl der Doubletten wird der Universitäts- und Landesbibliothek zu Strassburg zugewiesen.

1872. Die Sulzer’sche Physikatsbibliothek zu Müllheim wird einverleibt; sie enthielt 1446 Bände.

Es sind hier nur die ausserordentlichen Zugänge und umfangreichsten Geschenke erwähnt. Nach einer für die Wiener Ausstellung gemachten Erhebung (1872) ist die Hofhibliothek beispielsweise im Jahre 1870 um 415, im Jahre 1871 um 858 Bände (theils Anschaffungen, theils Geschenke) vermehrt worden. Bei derselben Gelegenheit hat Herr Dr. Holder eine genaue Aufnahme der Sammlung auf Grund der Standortskataloge vorgenommen. Nur die kleinen in Sammelbänden und Kapseln befindlichen Schriften sind nicht gezählt, sondern annähernd geschätzt. Die Zählung ist die auf Bibliotheken übliche: es wird jeder Band eines Werkes, auch wenn mehrere Bände sich in einer Schale befinden, mit 1 angesetzt; ebenso werden die in einem und demselben Bande befindlichen Anhängsel, welche keinen integrirenden Bestandtheil des vorgebundenen Werkes bilden, je mit 1 gezählt; endlich werden alle in einem Sammelbande befindliehen kleinen Schriften einzeln als je ein Band gerechnet. Die bibliothekarische Bändezahl ist also bedeutend grösser, als die Zahl der in einer Bibliothek befindlichen Buchbinderbände.


der Residenzstadt Carlsruhe S. 247.). Alle solche Angaben, die nicht auf einer vorgenommenen Zählung beruhen, sind erfahrungsmässig werthlos.