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707 Volksnationale Reichsvereinigung – Vorkaufsrecht 708

entsprechen. In Deutschland v. Herder, Arnim, Brentano, Uhland und R. v. Liliencron, nach 1900 von der Jugendbewegung gesammelt.

Volksnationale Reichsvereinigung, gegr. April 1930 v. Jungdt. Orden; Zusammenschluß der V. mit Demokraten u. Links-Volksparteilern zur ↑ Dt. Staatspartei Juli 1930.

Volksrechtpartei (Reichspartei für Volksrecht u. Aufwertung). Programm: „Sühne des Unrechts der Inflationspolitik“.

Volksrichter, Laienrichter; häufig auch vom Volk auf Zeit gewählter Richter.

Volksschule (Elementarschule), allg. Lehranstalt, die ein Mindestmaß v. Bildung vermittelt. Zu unterscheiden sind die allen Konfessionen gern einsamen V. od. Simultanschulen v. den Bekenntnis- od. Weltanschauungsschulen u. v. den weltl. Schulen. Einfache V. sind 1-, 2- od. 4klassig; mittlere od. gehobene V. 8klassig, mit einer Fremdsprache, Schulpflicht: 8 Jahre. Unterstufe der V. ist die ↑ Grundschule.

Volkssouveränität besteht, wenn das Volk Inhaber der obersten Staatsgewalt ist.

Volkssport, Sportbewegung, bes. auf dem Land, unter Verwendung einfacher Übungsarten u. möglichst einfacher Geräte.

Volkstag, Volksvertretung in Danzig.

Volkstanzbewegung erstrebt, getragen v. der Jugendbewegung (bes. Wandervogel), die Wiedererweckung der Volkstänze. Zur Pflege der V. haben sich zahlreiche Tanzkreise gebildet.

Volkstrauertag zum Gedächtnis der Weltkriegsgefallenen, seit 1926 am 5. Sonntag vor Ostern (Reminiscere) gefeiert.

Volkstümliches Turnen = Leichtathletik.

Volksvermögen, im engern Sinn Summe der Einzelvermögen einschl. Vermögen des Reiches, der Staaten, Länder, Gemeinden usw. (statistisch erfaßbar), im weitern Sinn die Menge der wirtschaftl. Kräfte, über die ein Volk verfügt (Geldmittel, Bodenschätze, günstiges Klima, Fleiß u. Sparsamkeit der Bev. usw.).

Volksvertretung, Staatsorgan, in dem der mittelbare Anteil des Volkes an der Regierung zum Ausdruck kommt: Parlament, Abgeordnetenhaus, Landtag Kammer.

Volkswirt ist bei Industrie- u. Handelskammern, in Arbeitgeber- u. -nehmerverbänden u. in der Privatwirtschaft auf organisator. Gebiet tätig. Hochschulreife u. Studium auf breitester Grundlage sind Voraussetzung. Diplomprüfung für V.e berechtigt zur Führung des Titels Diplom-V., wird meist mit anschließ. Promotion (Dr. rer. pol., Dr. oec. publ od. Dr. phil.) verbunden.

VolkswirtschaftWirtschaft.

Volkswirtschaftslehre = Nationalökonomie.

VollblutPferde.

Volljährigkeit (Großjährigkeit) tritt für Deutsche u. Österreicher mit Vollendung des 21., für Schweizer des 20.Lebensjahres ein; V.serklärung (Jahrgebung) durch Vormundschaftsbehörde schon nach vollendetem 18. Lebensjahr möglich.

Vollmacht, die v. einer Person einer andern (dem Bevollmächtigten)erteilte Befugnis, Dritten gegenüber im Namen des erstern zu handeln; kann sich auf einzelne Geschäfte beschränken (Spezial-V.) od allg. sein (General- V.). Fehlen bei V. best. Weisungen, dann spricht man von Blanko-V. (frz. plein pouvoir unbegrenzte V.).

Vollmar, Georg v., 1850–1922; langjähr. Führer der süddt. Sozialdem.

Vollmoeller, Karl Gustav, neuromant. Dichter, *1878; Ged.; Dramen: „Catherina, Gräfin v. Armagnac“, „Mirakel“

Vollschiff.

Vollschiff, drei- bis fünfmastiges Segelschiff, dessen Masten vollgetakelt sind, d. h. Rahsegel führen.

Vollspur (Normalspur)Spurweite.

Vollstreckungsschutz, Abwendung der Zwangs-V. aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil durch Sicherheitsleistung.

Vollziehende Gewalt (Exekutivgewalt), Staatsgewalt, der die Ausführung der Beschlüsse u. Verordnungen der richterl. u gesetzgebenden Gewalt obliegt.

Volontär ist ohne Vergütung u. Bindung eines Lehrvertrags zur berufl. Ausbildung bes. in kaufmänn. Unternehmen tätig.

VoltElektrische Maßeinheiten.

Volta, Fl. in Frz.-W-Afrika, zum Golf v. Guinea, 1550 km.

Alessandro Volta.

Volta, Alessandro, Graf, ital. Physiker, 1745–1827; arbeitete grundlegend über Galvanismus.

François Marie Voltaire.

Voltaire, François Marie Arouet de, frz. Schriftsteller, 1694–1778; Führer der Aufklärung, 1750–53 bei Friedrich d. Gr., Popularisator der engl. Erfahrungsphilosophie, Gegner des Aberglaubens u. der relig. Vorurteile, überzeugt vom Dasein Gottes u. der Unsterblichkeit, für Toleranz, politisch für aufgeklärten Despotismus; Lehrgedichte, Romane u. „Contes“: „Zadig“, „Candide“, „L’ingénu“; histor. Schriften: „Charles XII“; Epen; „Henriade“, „La Pucelle d’Orléans“ (satir.); klass. Tragödien: „Œdipe“, „Brutus“, „Zaïre“, „Mérope“, „Mahomet“.

Voltampere = Watt (↑ Elektrische Maßeinheiten).

Volte, beim Reiten kreisrunde Wendung; Kunstgriff beim Kartenmischen, durch den man einem Blatt eine beliebige Lage gibt.

Voltigieren, Spring- u. Schwingübungen am (Turn-) Pferd.

VoltmeterElektrotechnische Meßinstrumente.

Volturno, Fl. in Unteritalien, zum Tyrrhen. Meer, 157 km.

Volumen, Schriftrolle; Buchband. Physik; Größe des Raumes, den ein Körper einnimmt; voluminös, umfangreich.

Voluntarismus („Willenslehre“), philosoph. Lehre, die den Willen als Grundkraft v. Seele u. Welt ansieht.

Völuspá, Eddagedicht von Weltschöpfung u. -untergang.

Volute, spiralförmig zus.gerolltes Band als Ornament.

Vondel, Joost van den, holl. Dichter d. klass. Periode, 1587–1679; Oden, Sonette, relig. Lehrgedichte, Satiren, 32 Dramen.

Vorarlberg, österr. Bundesland, nordw. v. Tirol, 2602 qkm, 134 000 E; Hptst. Bregenz. Wirtschaftl. Schwerpunkt im Rheintal u. am Bodensee (Weberei, Maschinenbau); sonst bed. Viehzucht u. Almwirtschaft.

Voraus, erbrechtl. Sonderanspruch des überlebenden Ehegatten auf Haushaltsachen u. Hochzeitsgeschenke.

Vorbehalt, Verwahrung; V.sgut, die Teile des Frauenvermögens, die der ehemännl. Verwaltung u. Nutznießung nicht unterliegen.

Vorbereitungsverfahren, im Strafverfahren = Ermittlungsverfahren.

Vorbescheid, vorläufiger Bescheid, z. B. des Patentamts, wenn Anmeldung nicht ordnungsgem.

Vorbörslich, v. der festgesetzten Börsenzeit gehandelt u. nicht amtlich notiert.

Vorderasien umfaßt die asiat. Türkei, Syrien, Irak, Palästina, Transkaukasien, Arabien, Persien, Afghanistan, Belutschistan.

Vorderindien, Halbinsel im südl. Asien, zu Britisch-Indien (↑ Indien) gehörig.

Vorderlader, v. der Mündung her zu ladende Feuerwaffe.

Vorderrhein, Quellfluß des Rheins, vom NO der Gotthardgruppe.

Vorfall, krankhaftes Hervortreten eines innern Organs nach außen (Gebärmutter, Mastdarm).

Vorfluter, Hauptsammelschleuse für Abwässer; auch Wasserlauf, der Abwässer aufnimmt.

Vorführungsbefehl, im Strafverfahren richterl. Anordnung auf Vorführung des Beschuldigten, wenn er auf Ladung zu einer Vernehmung ausbleibt od. wenn Gründe vorliegen, die Erlassung eines Haftbefehls rechtfertigen würden.

Vorgabe, Zeit-, Strecken-, Gewichts- od. Punkte-V. eines schwächern Wettkämpfers gegenüber einem stärkern.

Vorgelege, Verb. eines od. mehrerer Räderpaare zwecks veränderlicher Übertragung v. Bewegungen oder Kräften.

Vorgeschichte

(Urgeschichte) beginnt mit dem Auftreten des Menschen in der Eiszeit und endet mit dem Einsetzen schriftlicher Überlieferung.
Altsteinzeit (Paläolithikum, während der Eiszeit): bearbeitete Feuersteine, Kultur des Neandertalmenschen (Moustérien) mit Schabern, künstlichen Grubengräbern, Kannibalismus; bis zum Beginn der letzten Eiszeit: Faustkeilkulturen (Chelléen, Acheuléen); am Ende der Eiszeit Körperschmuck.
Mittlere Steinzeit (Mesolithikum, während Übergang v. Eiszeit zu heutigem Klima): Renntiergeweihhaken, erste Haustiere, Tongefäße.
Jüng. Steinzeit (Neolithikum): Steinbeile, Bergbau und Handel, große Grabbauten.
Bronzezeit, Blütezeit der alteuropäischen Kulturen: zweigliedrige ↑ Fibeln, ↑ Luren, Felszeichnungen, Leichenbestattungen in Steinkisten.
Eisenzeit (in Europa seit Ende des 2. Jahrtausends, gegliedert in Hallstattperiode [1100–500 v. Chr.; prachtliebend] u. La-Tène-Zeit [500 v. Chr. bis Chr. Geburt; Blüte der Eisentechnik]): lange Eisenschwerter, gr. Grabhügel.

Lit: Schuchardt, Alteuropa (19262) u. V. v. Dtschl. (1928).

Vorhand. Im Kartenspiel hat od. ist V., wer beim Geben die erste Karte erhält.

Vorhaut, die die Eichel des männl. Glieds bedeckende Hautfalte.

Vöringsfos, Wasserfall in d. norw. Landschaft Hardanger, 163 m.

Vorkaufsrecht bestimmt, daß der Berechtigte den gleichen Kaufvertrag (besonders bei Grundstücken), den der Verpflichtete mit einem Dritten

Stichwörter, die unter V ... vermißt werden, schlage man unter W ... nach.
Empfohlene Zitierweise:
Meyers Blitz-Lexikon. Die Schnellauskunft für jedermann in Wort und Bild., Leipzig 1932, Spalten 707–708. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LA2-Blitz-0413.jpg&oldid=- (Version vom 10.9.2022)