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611 Sputum – Stachelbeerstrauch 612

Sputum = Auswurf (beim Ausspucken).

Spyri, Johanna, schweiz. Jugendschriftstellerin, 1829–1901.

Square, Quadrat; 4eckiger häuserumgeb. Platz.

Squatter, amer. Ansiedler ohne Rechtstitel; austral. Viehzüchter.

Squaw, Bez. für die nordamer. Indianerfrau.

Squire, engl. Gutsherr.

Šrámek, Fráňa, tschech. Schriftsteller, *1877.

Srbik, Heinr. Ritter v., Historiker, *1878, Prof. in Wien.

S. R. I. = Sanctum Romanum Imperium, Heiliges Römisches Reich.

Srinagar, brit.-ind. St., im nordw. Himalaja, 142 000 E.

S. S. = Sacra Scriptura, Heil. Schrift; Sua Sanctitas, Seine Heiligkeit; Sancta Sedes, Heil. Stuhl.

S. S. S. R., russ. Abk. von Sojus Socialistitscheskich Sowjetskich Respublik, Union der Sozialist. Sowjetrepubliken.

s. t. = sine tempore, „ohne akadem. Viertelstunde“, pünktlich.

S. T. = salvo titulo, mit Vorbehalt des Titels; sine titulo, ohne Titel.

St., Abk. für Sanctus, Sankt, Saint.

Staaken, Ort in Groß-Berlin, bei Spandau; Flugplatz.

Staat, Vereinigung v. Menschen unter einer höchsten Gewalt. Zum modernen S. gehören: ein Gebiet (S.sgebiet, Territorium), eine Vielheit v. Menschen (S.sangehörige, S.s-bürger, Untertanen) u. eine zus.fassende oberste Gewalt (S.sgewalt, S.shoheit, Souveränität).

S.sformen. Der S. ist Inhaber d. S.sgewalt und wird durch verfassungsmäßige Organe vertreten (Persönlichkeitstheorie). Einsetzung der Organe u. Ausübung der S.sgewalt durch sie regelt die S.sverfassung (Konstitution). Träger der S.sgewalt sind (nach Aristoteles) entweder: ein einzelner (Monarchie, die zur Tyrannei werden kann), d. durch Wahl (Wahlmonarchie) oder Erbfolge (Erbmonarchie) auf den Thron gelangt; oder mehrere „Erste“ od. „Beste“ (Aristokratie; Extrem: Oligarchie); od. das ganze Volk (Demokratie; Extrem: Ochlokratie [Pöbelherrschaft]). Aristokratie u. Demokratie sind Unterarten der Republik (Freistaat). In d. Neuzeit unterscheid. man bes. zwei S.sformen: Monarchie u. Republik.

Staatsangehörigkeit, staatsrechtl. Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat, einem Staatsvolk. Erwerb nach dt. S.sgesetz durch Abstammung, Legitimation unehel. Kinder (durch Ehe od. Ehelichkeitserklärung), Eheschließung, Aufnahme (eines Deutschen, der die S. verloren hat), Einbürgerung (Naturalisation) eines Ausländers; Verlust u. a. durch Erwerb einer ausländ. S., Eheschließung.

StaatsanleihenStaatsschulden.

Staatsanwalt hat die bei den Behörden eingehenden Anzeigen über Vergehen gegen die Strafgesetze zu prüfen u. gegebenenfalls Anklage zu erheben. Im Strafprozeß ist er öffentl. Ankläger.

Staatsanwaltschaft, die z. Verfolgung strafbarer Handlungen zuständ. Justizbehörde, ist verpflichtet, wegen aller gerichtl. strafbaren Handlungen einzuschreiten, sofern zureichende tatsächl. Anhaltspunkte vorliegen (Legalitätsprinzip).

Staatsbanken, Banken öff. Rechts, unter staatl. Leitung, bes. zur Erledigung der Kassen- u. Anlagegeschäfte des Staats, z. B. Preuß. Staatsbank (Seehandlung), Berlin, Bayer. Staatsbank, München, Sächs. Staatsbank, Dresden, Thür. Staatsbank, Weimar. Die dt. Reichsbank ist keine S.

Staatsbankrott, Unfähigkeit od. Weigerung eines Staats, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, kommt als Zahlungsverweigerung (Repudiation) od. als vorübergehende Zahlungseinstellung bzw. Zinsherabsetzung (Konversion) vor.

Staatsbürgerkunde, Lehre v. den wechselseitigen Rechten und Pflichten v. Staat u. Bürger.

Staatsexamen, staatlich vorgeschriebene Prüfung, Voraussetzung zur Ausübung eines Berufs, der eine staatlich anerkannte Ausbildung verlangt.

Staatsgerichtshof entscheidet üb. Verfassungsstreitigkeiten u. Ministeranklagen. Das Ges. v. 9. 7. 1921 schuf den jetzt (1931) bestehenden S., der dem Reichsgericht angegliedert ist. Vors. ist der Reichsgerichtspräs.

Staatshaushalt, Finanzwirtschaft d. Staats.

Staatskirche: Kirche ist staatl. Anstalt; nach Art. 137 RV. besteht in Dtschl. keine S. mehr.

Staatslehre, Untersuchung der allen Staaten gemeinschaftl. Wesenszüge.

Staatsministerium, oberste vollziehende u. leitende Staatsbehörde.

Staatspapiere, Urkunden über Forderungen der Staatsgläubiger (Staatsanleihen; auch Papiergeld, Kassenscheine).

Staatsphilosophie, philosoph. Behandlung des Staats, seines Wesens u. seiner Funktionen. Plato: Idealstaat (3 Stände: Regierende, Krieger, Handarbeiter). Augustinus unterscheidet die menschl. Gemeinschaften als irdische u. göttl. Staaten. Thomas v. Aquino ordnet die Kirche d. Staat über. Machiavelli argumentiert für absolute Gewalt des Herrschers. Nach Kant ist der Staat die Rechts-Einheit e. Menschenmenge.

Staatspräsident, gewähltes Oberhaupt in Republiken, z. B. Frankreich, Tschechoslowakei, Polen; im Dt. Reich in Württemberg, Baden und Hessen Bez. des Min.-Präs.

Staatsqualle.

Staatsquallen, schwimmende Tierstöcke, deren Einzeltiere oft so stark umgewandelt sind, daß sie wie Organe erscheinen, z. B. Segelqualle, Staatsqualle.

Staatsrat, dem Reichsrat ähnl. Staatsorgan in Preußen zur Vertretung der Provinzen bei Gesetzgebung u. Verwaltung; in Thüringen Regierungsmitglied ohne Portefeuille neben den Staatsmin.; früher auch Titel.

Staatsrecht, im weitern Sinn Verfassungs- u. Verwaltungsrecht, im engern Sinn nur Verfassungsrecht, d. h. die in der Verfassung u. ihren unmittelbaren Ausführungsgesetzen enthaltenen Vorschriften.

Staatsreligion, die v. einem Staat allein gepflegte od. bevorzugte Religion.

Staatsschatz, in frühern Zeiten gebildet, um Reserven für Kriegs- u. andre unvorhergesehene Fälle zu schaffen.

Staatsschuldbuch, amtl. Register zur Verzeichnung v. Anleiheschulden, über die keine Schuldverschreibungen ausgestellt sind, geeignet für dauernde Kapitalanlage.

Staatsschulden (Öffentl. Schulden) entstehen durch Inanspruchnahme des öff. Kredits. Die S. sind öff.-rechtl. Schulden, d. h. Kündigung, Tilgung usw. erfolgen nicht nach den Grundsätzen des bürgerl. Rechts. Man unterscheidet schwebende Schulden (kurzfristige S. ohne festen Tilgungs- u. Verzinsungsplan) u. fundierte Schulden (langfristige, auf Grund eines genauen Verzinsungs- und Tilgungsplans aufgenommene S.). Die schwebenden Schulden werden aufgenommen in Form von Schatzanweisungen od. durch Ausgabe v. Papiergeld. Die fundierten Schulden (Staats-, Kommunalanleihen) können Tilgungsschulden, Rentenschulden, Prämien- (Lotterie-) Anleihen oder Zeitrenten (Annuitäten) sein. Die Schuldentilgung kann dch. Tilgungskassen (Amortisationskassen) erfolgen od. durch freie Tilgung; bei Staatsbankrott werden die S. ganz oder teilweise gestrichen.

Staatssekretär, bis 1919 der dem Reichskanzler unterstellte Chef eines Reichsamts, jetzt Titel des ersten Beamten eines Reichsministeriums.

Staatssozialismus, im allgemeinen die vom Staat unternommenen Versuche zur Durchführung des Sozialismus.

Staatsstreich, gewaltsame Verfassungsänderung durch den Inhaber der Staatsgewalt: „Revolution v. oben“.

Staatsvermögen = Vermögen, öffentliches.

Staatswissenschaften, die Wissenschaften, deren Erfahrungsobjekt der Staat ist: Staatsphilosophie, Soziologie, Staatsrecht, Völkerrecht, Verwaltungsrecht, Geschichte, Statistik, Finanzwissenschaft, Nationalökonomie, Agrar-, Handels-, Gewerbe- u. Sozialpolitik.

Stab, zum Kommando eines Truppenteils gehörende Personen.

Stabat mater (dolorosa) („stand die Mutter [voller Schmerzen]“), Karfreitagshymnus.

Stabbauten: Norwegische Stabkirche.

Stabbauten, norw. Bauten aus stabförmigen Rundhölzern.

StabheuschreckenGespenstheuschrecken.

Stabiae, kampan. St., nordö. Castellammare, 79 n. Chr. mit Pompeji v. Vesuv verschüttet.

Stabil, beständig, standfest; ↑ Gleichgewicht.

Stabilisierung, Wiederherst. eines festen garantierten Verhältnisses zw. Geldwert u. einem Gut, meist Gold od. Silber.

Stabilität, Beständigkeit, Unveränderlichkeit; Standfähigkeit.

Stabkarte von den Marshall-Inseln.

Stabkarten, Seekarten der Marshall-Insulaner für weite Seefahrten (aus Kokosblattrippen).

StabreimAlliteration.

Stabsapotheker, Militärapotheker (Hauptmannsrang).

Stabsarzt, Sanitätsoffizier (Hauptmannsrang).

Stabsgefreiter, -offiziereReichsheer.

Stabspringen, leichtathletische Übung als Hoch- und Weitsprung mit dem 4 m langen Holz-, Eisenrohr- oder (meist) Bambusstab. ↑ Taf. II Sp. 696.

Staccato, musikal. Vortragsbezeichnung: „abgerissenes“, stoßart. Hervorbringen der Töne.

Stachelbeerspanner, Schmetterling, 4 cm br., Raupen an Beerensträuchen, Pflaumen-, Aprikosenbäumen; ↑ Taf. Sp. 697.

Stachelbeerstrauch

Empfohlene Zitierweise:
Meyers Blitz-Lexikon. Die Schnellauskunft für jedermann in Wort und Bild., Leipzig 1932, Spalten 611–612. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LA2-Blitz-0360.jpg&oldid=- (Version vom 11.9.2022)