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die Punkte, welche gelegentlich, bevor sie selbst zur Verhandlung kam, ihre Erledigung fanden und dann von den wenigen, die am Ende der Synode noch besonders vorgebracht wurden.

 Was zunächst unsre p. 2. der gedruckten Petition ausgesprochene Bitte eines unumwundenen Bekenntnisses zum Bekenntnis von Seiten der Synode anlangt, so geschah in der Sitzung vom 5. Februar etwas, was im ersten Augenblicke auch solche freudig ergriff, welche die Ueberzeugung hatten, daß diese Synode, so wie sie zusammengesetzt war, ohne ein Wunder oder große Heuchelei kein Bekenntnis zum Bekenntnis in dem von uns geforderten Maße ablegen könne. Sehr wahrscheinlich im Zusammenhang mit Sonderberathungen trat an jenem Tage, zum Anfang der Berathung über die Verfaßung der erste Secretair Dr. Bucher von Würzburg, Jurist, auf und redete die Versammlung in folgender Weise an: „Ehe die Versammlung zur Lösung dieser so wichtigen Aufgabe schreite, wolle er ein Wort aus seinem Herzen an die Versammelten sprechen. Schon als man eine Ansprache an das evangelische Volk beschloßen habe, habe es viele gedrängt, ein freies und offenes Bekenntnis niederzulegen. Er sei deshalb nicht damit einverstanden gewesen, daß der Ausdruck jenes öffentlichen Zeugnisses dem Schluße der Verhandlungen vorbehalten bleibe. Um so mehr danke er dem Referenten für die Anregung dieses Punktes. Es habe seinem Herzen wohlgethan zu hören, daß der Boden der neuen Verfaßung auf dem festen Grund des Bekenntnisses ruhen solle. „Laßen Sie unsern Verhandlungen den Stempel der kirchlichen Weihe aufdrücken damit, daß wir frei, offen und unumwunden erklären, daß wir auf dem Grunde unsers evangelisch-lutherischen Bekenntnisses stehen. Weichen wir nicht von diesem Grunde, so können wir weder von oben, noch von unten verkannt werden; der König wird erkennen, daß wir auf unerschütterlichem Grunde stehen und die uns gesandt, müßen inne werden, daß wir ein