Seite:Löhe, Wilhelm Die bayerische Generalsynode vom Frühjahr 1849 und das lutherische Bekenntnis.pdf/17

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Kirchenvorstände, welches hie und da besteht, und für weitere Kreise leicht vorgeschlagen werden könnte. So wie die weltlichen Kirchenvorstände die ihnen gegebenen oder zugedachten Befugnisse nur gebrauchen wollen, ist das heilige Amt gehemmt, gebunden und gelähmt, wie man des außerhalb unsres engeren Vaterlandes Bayern hinreichende und überflüßige Erfahrung gemacht hat.

 9) Endlich finden wir es auch zusammenhängend mit der Geringschätzung des Bekenntnisses, daß man einerseits auf Uniformirung und strenge Abgrenzung der Landeskirche in liturgischen und andern äußerlichen Dingen mit aller Sorgfalt und bei weitem mehr als auf Bekenntnistreue gesehen hat, andererseits innerhalb der engen Landes- d. i. Kirchengrenzen zufrieden, es ganz und gar versäumt hat, Kirchengemeinschaft und engere Verbindung mit andern lutherischen Kirchen und Gemeinschaften anzubahnen. Ebendamit hat man nicht bloß versäumt, auf die einfachste, genügendste Weise eine deutsche Nationalkirche herzustellen, sondern der weitere Gedanke eine Einigkeit und Vereinigung aller lutherischen Kirchen des Erdbodens ist durch jene Versäumnis gleichfalls brach und segenslos geblieben. Hiemit hat die lutherische Landeskirche Bayerns ihrer eigenen Katholicität vergeßen.

     Wir geben es der Hochwürdigen Synode anheim, zu beurtheilen, ob wir vielleicht in einem oder dem andern Punkte zuviel gesagt haben; aber wir glauben, daß wir nichts gesagt haben, was nicht der Hauptsache nach zugestanden werden müßte.  Daher beantragen wir im