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keiner sechs und mehrere Meilen. Diese Einrichtung ist auch gerne immediate genehmiget, weil dadurch

a) für andere Orte, wo es fehlet, oder der Preis hoch steht, auch gesorgt wird

b) nichts davon ausser Landes kommen, oder Unterschleife passiren können, weil die Attestata beglaubter zurück gebracht werden müssen, und

c) einem jeden völlige Freyheit bleibt, mit dem seinigen machen zu dürfen, was ihm gefällig, obgleich sich leicht vorzustellen, daß niemand mit Kosten und Zeitverlust nach Hof fährt, wenn er hier das nämliche, auch etwas wenigers, lösen kann, als dorten.

4) Diese allgemeine Freyheit in specie der Zufuhr halber, welche nämlich an keine Tage gebunden war, sondern zu jeder Zeit, selbst an Buß- und Feyertagen geschehen konnte, ward vor zwey Jahren in Absicht der Unterthanen des hiesigen Hofkastenamts, so wie auch in Culmbach wegen der dortigen Amtsunterthanen etwas eingeschränkt. Diese konnten nämlich sonst ihr Getraide herein fahren, wann sie wollten, so waren sie vom Zoll frey, brauchten also nicht den Markt zu besuchen, noch sich an