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leicht zu entdeckende Absicht des Landmanns, sein Getraide noch nicht zu Markte zu bringen, ist Wucher mit dem doch im heurigen Jahre so reichlich ausgespendeten Seegen Gottes nicht aber menschenfreundliche Vorsorge für künftige Zeiten

 Eben so nachtheilig ist
b) dem Beckerhandwerke, daß das ausser den Markttagen hieher gefahren werdende Getraide verzollet werden muß. Jeder Getraidebesitzer wird also, um den Zoll zu ersparen, verscheucht, an den ihm schicklichen Tagen ausser dem bestimmten Markttage seinen Überfluß und Vorrath den Bürgern der Stadt, in specie den hiesigen Beckermeistern dar zu reichen.

 Es ist ferner
c) unläugbar, daß viele, die den ordentlichen Getraidemarkt besuchen, den Markt nur pro forma bauen, und nichts weniger im Sinne haben, als den Verkauf und Absatz ihres Getraides. Sie bieten ihr Getraide um einen äusserst hohen Preis, um den es Niemand kaufen kann, aus der unlautern sträflichen Absicht, ihr Getraide