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entweder sie fahren auf den Höfer Markt, so sind sie ohnehin frey, oder sie verkaufen ihr Getraide an Becker etc. ausser den Markttagen, so wird ihnen auf producirte Attestata, daß das Getraide zum Gewerbe, ins Umgeld etc. gekommen, der Zoll bekanntlich zurück gegeben, was sollte einen solchen Getraidehändler wohl bewegen, den hiesigen Markt zu besuchen, sich der Gefahr auszusetzen, e. g. um – 24 gr. ein Mees Waizen verkaufen zu müssen, so lang er Hoffnung hat, in Hof – 26 und 28 gr. – für ein Achtel zu lösen; denn nur der höhere Preis kann machen, daß er weiter geht, und für das Ganze, wenigstens für jene Gegend ist es gut, daß er es thut.

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Daß die herrschaftlichen Getraide, im Sommer, wenn Zufuhr fehle, über den Marktpreis abgegeben würden, ist offenbar unrichtig, nie über und nie unter dem Marktpreis, sondern alle mahl um den geringsten werden die Getraide vom Kastenboden abgegeben, das Korn hat e. g. im vorigen Sommer 26, 28 bis 30 gr. gekostet auf dem Markte, auf dem herrschaftlichen Boden aber nur – 26 gr. – der Waizen nur