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Ursachen seiner Entlassung und Beurlaubung anzuzeigen, jedoch so wir ihne dimittiren und entlassen wollten, wollen wir ihme ein Vierteljahrszeit zuvor abkünden, und sobald nach solcher Abkündung das Viertel Jahr aus und verschienen ist, so solle er guetlich und ohne alle Sach abziehen. Ingleichen haben wir ihme Praeceptori vergönnet und zugelassen, wann er unser Diener und Schulmeister nicht mehr sein wollte, dass er uns solches auch ein Vierteljahr vorher abkünden und aufsagen solle, und sobald nach solch seiner Abkündung das Vierteljahr hin und verschienen ist, solle er den nächsten abzuziehen Macht haben.

Deme allem, wie obstehet, getreu und gehorsamb zu geleben und nachzukommen, hat uns Herr Antonius Wolfgangus Lucas einen Eid mit auferhobenen Fingern und gelehrten Worten zue Gott und allen Heiligen geschworen, darüber auch einen schriftlichen Revers mit eigenhändiger Subscription und fürgedrucktem Pettschaft zuegestellt. Urkundlich haben wir diesen Bestallungsbrief mit unserem und gemeiner Stadt grösserem Insigel bedrucken lassen. So beschehen den Monatstag Martij nach der gnadenreichen Geburt unseres lieben Herrn und Erlösers Jesu Christi gezählt: Siebenzehnhundert und fünf Jahr.

Demenachgerade verspriche und gelobe ich allem demjenigen, so in jetzt besagter Bestallung angedüten worden, nach meinem besten Vermögen, Wissen und Gewissen treulich und redlich nachzukommen, massen ich dann hierüber einen körperlichen Eid zue Gott und allen Heiligen geschworen getreulich und sonder Gefährde.

Zu mehrer Versicherung habe ich diesen Revers eigenhändig unterschrieben und mit meiner gewöhnlichen Pettschaft bekräftiget, so geschehen den 20ten Monatstag Martij nach der gnadenreichen Geburt unseres lieben Herrn und Erlösers Jusu Christi gezählt: Siebenzehnhundert und fünf Jahr.“

Der Bestallungsbrief des Kantors Joh. Baptist Krauss gebürtig von Wittisslingen aus dem Jahre 1694 lautet dem des Praeceptors ganz ähnlich. Seine jährliche Besoldung betrug 60 Gulden, 7 Malter Dinkel und 10 Fuder Holz.

Das Schulregiment war also nach den mitgeteilten Aktenstücken in der Hand von Bürgermeister und Rat, die das Recht haben, den Schulmeister und Cantor ein- und abzusetzen. Ohne deren Erlaubnis dürfen sie keine Schulzeit versäumen. Der Rat behielt sich vor, sie jeder Zeit entlassen zu können, ohne ihnen auch nur den Grund ihrer Entlassung anzugeben, jedoch noch aus Gnade mit vorangehender vierteljähriger Aufkündigung, welch letzteres auch ihnen zustand.

Schulmeister und Cantor haben ihre Pflichten in Kirche und Schule gewissenhaft zu erfüllen. Der Schulmeister hat auch jeden Monat die Klasse des Cantors zu visitiren und sodann den Schulkommissären Bericht zu erstatten, damit dieselben im stande wären zu bestimmen, ob und wann die fähigeren Schüler in die höheren Klassen versetzt werden können. Beide haben ausser dem Schulunterricht auch noch in Musik und Gesang zu instruieren. Arme Knaben konnten, wenn sie singen gelernt hatten, davon auch eine praktische Anwendung machen, indem sie vor den Häusern der Stadt sangen, um Unterstützungen zu bekommen. (Das „Partem“-singen.)


Ausser den mitgeteilten Besoldungen bezogen Schulmeister und[1] Cantor von fremden Knaben ein mässiges Schulgeld. Einen Einkommensteil bildete auch das Leichensingen. Ferner waren sie abgabefrei, solange sie nicht eigene liegende Güter erwarben.

Der Hauptunterrichtsgegenstand ist neben Religion, Gesang und Musik die lateinische Sprache.


B. Die Schule der Franziskaner.

Ausser in der städtischen Schule hatte aber die Jugend der Reichsstadt Gmünd auch noch bei den Franziskanern Gelegenheit, höheren Unterricht zu geniessen. Wann die Minoriten nach Gmünd gekommen sind, berührt uns hier nicht weiter. Eubel in seiner Geschichte der oberdeutschen Minoritenprovinz (Würzburg 1886) und besonders in den Württb. Jahrb. für Statistik und Landeskunde 1890, II behandelt diese Frage eingehend. Wohl aber ist es für uns von Wichtigkeit, zu erfahren, um welche Zeit sie angefangen haben, sich mit dem Unterricht der Jugend zu beschäftigen. In einem Schriftstück vom Jahre 1652 werden 2 Patres als damit betraut angeführt, und wir werden wohl anzunehmen haben, dass die Anfänge der Lehrthätigkeit der Franziskaner nicht viel weiter zurückliegen. Abgesehen davon, dass wir aus einer früheren Zeit keine diesbezüglichen urkundlichen Nachweise haben, stimmt damit auch das, was wir sonst über die Geschichte des Minoritenklosters in Gmünd wissen. War dasselbe nie zu einer besonderen Bedeutung gelangt, so wurden seine Verhältnisse infolge der allgemeinen Lage seit der Zeit der Reformation sehr prekäre. Erst unter dem um das Kloster hochverdienten Guardian Jakob Laib wurde es wieder besser. Unter dem 4. Aug. 1612 schrieb Anton Fugger, Freiherr von Kirchberg-Weissenhorn, der am 13. Apr. 1616 starb und in der Pfarrkirche zu Gmünd begraben wurde – sein Bild befindet sich in der Erhard’schen Altertumssammlung – von Gmünd aus an den Provinzial Bishalm, er werde wissen, wie das dortige Kloster durch nicht geringen Fleiss, Mühe und Arbeit des hochwürdigen und hochgelehrten Herrn Guardian Jakob Laib restauriert und renoviert worden sei. Dieses Kloster sei jedoch mit einem geringen Einkommen versehen und der Guardian deshalb gleichsam gezwungen, 2 Conditiones zur Abhaltung des sonn- und festtäglichen Gottesdienstes zu übernehmen, nämlich in Hohenrechberg und in Horn; für die Aushilfe an letzterem Ort würden 100 fl. bezahlt, für jene zu Hohenrechberg hätten sich seine lieben Schwäger, die Freiherrn Hans Wilhelm und Kaspar Bernhard von Rechberg, die dem Orden wohl affektioniert wären, verwilligt, in Zukunft 200 fl. statt wie bisher 160 fl. zu verabreichen. Da der Guardian aber nur noch einen Priester im Kloster habe, so möge der Provinzial wenigstens noch einen weiteren qualifizierten Priester dahin versetzen. In dem kaiserlichen Gnadenbrief d. d. Wien 4. Nov. 1623 wird Jakob Laib, der mit der Gnade Gottes und der mildreichen Beisteuer gutherziger Leute sein Kloster bereits so hergestellt habe, dass bei demselben jetzt 5 Priester


  1. Vorlage: uud