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Einleitung.

Zum erstenmal giebt das hiesige Realgymnasium ein Programm heraus. Man wird es deshalb begreiflich finden, wenn ich zum Gegenstand desselben die Geschichte der höheren Lehranstalt in Gmünd gewählt habe.

An urkundlichen Quellen kommen hauptsächlich folgende in Betracht:

  1. Die handschriftlich vorhandene, im Besitz der Stadt Gmünd befindliche sog. Jeger’sche Chronik, welche folgenden Titel hat: „Gamundia Rediviva sive Aerarium Resuscitatum Das ist: Die in die Tüeffe weit gesunkene und nun wieder emporerhöhte Stadt Gmünd, deren Regiments Staat: Ökonomie und künftig buchfüerend nutzbare Würtschaft Gantz einfältig, jedoch guets-mainendt Et per modum consilii entworfen von dem jüngeren RathsConsulenten Joanne Eustachio Jeger In anno Christi 1707.“
  2. ein dürftiger Auszug aus dem Hausprotokoll der Franziskaner zu Gmünd „Extractus Protocolli Domestici Conventus Fratrum Minorum Ordinis Sancti Francisci Seraphici Suevo-Gamundiani.“
  3. Akten in der Registratur der Anstalt.

Der Abschnitt der Jeger’schen Chronik, welcher für uns von Wichtigkeit ist, hat die Aufschrift: „Von der Lateinischen: undt Deutschen Schuel Bestöll- und Ordnungen. Item Von Visitationen der Schuelen.“

In der Einleitung dieses Abschnittes teilt Jeger seine pädagogischen Ansichten mit, und es ist vielleicht nicht ohne Interesse, auch einiges von diesen zu erfahren. Wir geben daher einen kurzen Auszug aus denselben, indem wir den Wortlaut möglichst beibehalten und nur die Orthographie nach der jetzigen umändern. Einer löblichsorgsamen und wohl fürsichtigen Obrigkeit, sagt er, liegt unter anderen Amtsverordnungen ob, dass sie Vorsehung thue, damit die Jugend recht instituiret und bestellet sei. Denn gleichwie in semente posita spes messis, der einen Fruchtsamen aussäet, all seine Hoffnung auf eine gute Ernt setzet, ita totius reliquae vitae exspectatio ab educatione pueritiae dependet, also dependiret das ganze übrige Leben von einer guten Education und Auferziehung. . . . weil a juventutis institutione recta von Besorgung und Pflanzung guter und recht gearteter Jugend des ganzen menschlichen Lebens und einer wohlangeordneten Republik Heil und Wohlfahrt dependiret. . . Denn nicht die Jurisconsulta aut Plebiscita, die guten Verordnungen und Gesetze, sondern die praeclara instituta, die gute, nützliche Education und Disciplin machen eine Stadt glückselig, allermassen bös gesittete und übelgezogene