Seite:Kinder und Hausmärchen (Grimm) 1837 V1 220.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

es sollte sich decken, so stehen gleich die schönsten Gerichte darauf und ein Wein dabei, der das Herz erfreut. Ladet nur alle Verwandte und Freunde ein, die sollen sich einmal laben und erquicken, denn das Tischchen macht sie alle satt.“ Als die Gesellschaft beisammen war, stellte er sein Tischchen mitten in die Stube, und sprach „Tischchen, deck dich.“ Aber das Tischchen regte sich nicht, und blieb so leer wie ein anderer Tisch, der die Sprache nicht versteht. Da merkte der arme Geselle daß ihm das Tischchen vertauscht war, schämte sich daß er wie ein Lügner da stand, und die Verwandten lachten ihn aus, und mußten ungetrunken und ungegessen wieder heim wandern. Der Vater holte seine Lappen wieder herbei und schneiderte fort, der Sohn aber mußte bei einem Meister in die Arbeit gehen.

Der zweite Sohn war zu einem Müller gekommen, und bei ihm in die Lehre gegangen. Als er seine Jahre herum hatte, sprach der Meister „weil du dich so wohl gehalten hast, so schenke ich dir einen Esel von einer besondern Art, er zieht nicht am Wagen, und trägt auch keine Säcke“. „Wozu ist er denn nütze?“ fragte der junge Geselle. „Er speit Gold,“ antwortete der Müller, „wenn du ihn auf ein Tuch stellst, und sprichst Bricklebrit, so speit dir das gute Thier Goldstücke aus, hinten und vorn.“ „Das ist eine schöne Sache“ sprach der Geselle, dankte dem Meister und zog in die Welt. Wenn er Gold nöthig hatte, brauchte er nur zu seinem Esel Bricklebrit zu sagen, so regnete es Goldstücke, und er hatte weiter keine Mühe als sie von der Erde aufzuheben. Wo er hinkam, war ihm das beste gut

Empfohlene Zitierweise:
Brüder Grimm: Kinder- und Haus-Märchen Band 1 (1837). Göttingen: Dieterische Buchhandlung 1837, Seite 220. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kinder_und_Hausm%C3%A4rchen_(Grimm)_1837_V1_220.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)