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5112 M 58 Pf. (1880 4275 M 34 Pf.). Es ergab sich daher ein Ueberschuss im Betrage von 422 M 32 Pf.

Bestimmungsgemäss wurde die eine Hälfte dieses Reinertrags nach Abzug der noch bestehenden Gesammtforderung an den sächsischen Künstlerunterstützungsverein im Betrage von 95 M 10 Pf., welcher in Folge der Betriebsdeficite aus den Jahren 1877 und 1878 von diesem Vereine noch zu decken ist, mit 116 M 6 Pf. demselben überwiesen, wogegen die andere Hälfte des Reinertrags an 211 M 16 Pf. mit den eben erwähnten 95 M 10 Pf. dem Fond zum Ankaufe von Werken sächsischer Künstler aus der Ausstellung zugetheilt worden ist.

Für den letzteren Zweck war 1881 die Summe von 574 M 81 Pf. baar verfügbar, wovon mit Allerhöchster Genehmigung auf Vorschlag der Ankaufskommission das unter Nr. 174 des Katalogs ausgestellt gewesene Oelgemälde „Eine Nonne“ von Libert Oury in Dresden um den Preis von 574 M angekauft und der Abtheilung der Werke vaterländischer Künstler in der Kön. Gemäldegalerie einverleibt wurde. Der Ueberschuss an 81 Pf. wurde zu späterer Mitverwendung zurückgelegt.

Der Fond zum Ankaufe von Werken sächsischer Künstler bestand hiernach am 31. December 1881 (einschliesslich der Zinsen bis zu diesem Tage) in einem Sparkassenbuche über 321 M 40 Pf.

Dresden, den 13. Mai 1882.