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Stiftung, welches am 15. November 1876 zur Erledigung gelangte, ist nach bewirktem öffentlichen Aufrufe zur Bewerbung nach Massgabe der Stiftungsbestimmungen durch den akademischen Rath dem Geschichtsmaler Herrn Johannes Wichmann aus Dresden verliehen worden.

Zur erstmaligen Begründung eines Fonds zur Gewährung von Freitischen an unbemittelte Schüler der Kunstakademie ist i. J. 1869 durch den akademischen Rath eine zufällige Einnahme der Kunstakademie im Betrage von 37 Thlr. 4 Ngr. 2 Pf. (111 M. 42 Pf.) bestimmt worden. Diese Summe ist inzwischen durch eigene Zinsen und durch ein Geschenk von 20 M. von Hrn. M. W. bis zum Betrage von 199 M. 25 Pf. angewachsen, ist also noch so unerheblich, dass vor langer Zeit nicht dazu zu gelangen sein wird, mittelst des Fonds eine Stiftung in’s Leben treten zu lassen, dafern dem Unternehmen nicht werkthätige Hille zu Theil wird. Wenn sich gleichwohl das Bedürfniss einer derartigen Form der Unterstützung unbemittelter Schüler immer dringlicher und zwar auch um deswillen darstellt, weil dem akad. Rathe keine andern Unterstützungsmittel an Geld zur Verfügung stehen, so sind diese Umstände Anlass zu erstmaliger Erwähnung des Fonds an dieser Stelle und zu der Bemerkung, dass wohlwollende Beiträge für denselben von dem Akademie-Secretär, dem Castellan und dem Kassirer werden angenommen werden und dass s. Z. an dieser Stelle deren Empfang dankend bekannt gemacht werden wird.