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Den bestehenden Bestimmungen gemäs wurde die eine Hälfte dieses Reinertrags, nämlich 24 Thlr. 16 Ngr. 1 Pf. dem hiesigen sächsischen Künstlerunterstützungsvereine für seine Zwecke überwiesen, die andere Hälfte zum Ankaufe von Werken sächsischer Künstler aus der Ausstellung bestimmt.

Für den letztgenannten Zweck war 1870 die Summe von 747 Thlr. 29 Ngr. 1 Pf. verfügbar. Hiervon wurden mit Allerhöchster Genehmigung auf den in Gemäsheit des gutachtlichen Vorschlags der Ankaufs-Commission von dem akademischen Rathe erstatteten Vortrag angekauft und der Abtheilung der Werke vaterländischer Künstler in der Königl. Gemäldegalerie einverleibt die zwei Oelgemälde: „Landschaft mit Staffage: Die ersten Menschen nach dem Sündenfalle“ von Heinrich Gärtner in Leipzig für 500 Thlr. und „Rom mit der Engelsburg“ von dem Kön. Hofmaler Theodor Choulant, hier, für den in Anbetracht der dem Gemälde zugedachten Bestimmung erheblich, nämlich von 500 Thlr. auf 247 Thlr. 29 Ngr. 4 Pf. ermässigten Preis.

Da vermöge des obenerwähnten sehr geringen Reinertrags der Ausstellung von 1870 für den gleichen Zweck im gegenwärtigen Jahre (unter Hinzurechnung von 22 Thlr. 21 Ngr. – Pf. Zinsen für das vorjährige Capital auf 1870 und nach Abzug von 7 Ngr. Verwaltungsaufwand) nur die Summe von 47 Thlr. verfügbar ist, so wird i. J. 1871 kein Ankauf stattfinden und es ist deshalb für dieses Jahr auch keine Ankaufs-Commission bestellt worden.

Dresden, 30. Juni 1871.