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in der Kön. Gemäldegalerie einverleibt. Der Ueberschuss von 259 Thlr. 13 Ngr. 8 Pf. wurde zu späterer Mitverwendung zurückgelegt.

Im gegenwärtigen Jahre steht nach Obigem und unter Hinzurechnung von 12 Thlr. 16 Ngr. – Pf. Zinsen auf das Jahr 1869 für den gleichen Zweck die Summe von 747 Thlr. 29 Ngr. 4 Pf. zur Verfügung.

Dresden, den 30. Juni 1870.