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Die Gesammteinnahme belief sich im Jahre 1865 auf 2731 Thlr. 15 Ngr. – Pf., der Reinertrag auf 1113 Thlr. 17 Ngr. 8 Pf.

Den bestehenden Bestimmungen gemäss wurde die eine Hälfte dieses Reinertrags, nämlich 556 Thlr. 23 Ngr. 9 Pf. sofort dem hiesigen Künstler-Unterstützungs-Vereine für seine Zwecke überwiesen, die andere Hälfte zum Ankaufe von Werken sächsischer Künstler im Jahre 1866 oder später bestimmt.

Für den letztgenannten Zweck war 1865 die Summe von 859 Thlr. 2 Ngr. 3 Pf. verfügbar. Hiervon wurde mit Allerhöchster Genehmigung auf den in Gemässheit des gutachtlichen Vorschlags der Ankaufs-Commission vom akademischen Rathe erstatteten Vortrag das unter No. 153 des Katalogs verzeichnete Oelgemälde von Adolf Wichmann in Dresden: „Der Dichter Pietro Aretino liest einer Gesellschaft bei Tizian im Garten aus seinen Werken vor“ für 700 Thlr. – „ – „ angekauft und der Abtheilung für Werke vaterländischer Künstler in der Königl. Gemäldegalerie einverleibt. Der Ueberschuss von 159 Thlr. 2 Ngr. 3 Pf. wurde zu späterer Mitverwendung zurückgelegt.

Im Jahre 1866 steht für den gleichen Zweck die Summe von 731 Thlr. 28 Ngr. 3 Pf. zur Verfügung, bestehend aus dem so eben genannten Ueberschusse, welcher sich jedoch durch inzwischen nöthig gewordene Verkäufe von Staatspapieren und dadurch verursachte Coursverluste auf 148 Thlr. 2 Ngr 3 Pf. vermindert hat, der Hälfte des Reinertrags aus 1865 an 556 Thlr. 23 Ngr. 9 Pf. und den berechneten Zinsen beider