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gegeben / tzerbrochen hat alß am iiii. Reg. xviii.[1] Welte got / das vnßer hern weren / wie die weltliche frumen Konig vnd hern gewest sein / in der Judenschafft die der .h. geist lobet. Sie haben ye in heiliger schrifft macht. yn kirchen tzehandeln / vnd abtzethun / das gleubige ergeret vnd verhinderet. Sie mogen auch die pfaffen / in gotlichem rechte / dringen vnd treiben / betrugliche vnd schedliche ding auß tzefhuren. Das sihet yderman .iiii. reg. xxiii.[2] geschriben / nemlich alßo. Der Konig Josias / hat dem Obirste pontifex / vnd den andern pfaffen geboten / auff das sie alle vaß / linden / vnd der gleichen Baal auß wurffen / vnd er verbrandt sie außwendig der statt Hierusalem. Darauß sal yderman mercken / wie die pfaffen / den konigen vntherdenig sollen sein / auß gotlichem rechten. Derwegen solten vnßere Magistraten nit erwarten / biß die pfaffen Baal / ire geveß Klotzer / vnd verhindernis anfahen außtzufüren. Dan sie werden niemer mher anfahen. Die obirste weltliche hand soll gebieten vnd schaffen. Leyden sie aber bilder / mussen sie horen / das sie Judam irrenden vnd sunden machen / wie in gleichem valh Manasses gehort hatt. iiii. reg. xxi.[3] Vnd ßo sie wurden sagen. vnßere vorfarn haben sie eingesetzt / wir wollen yrem weeg nach volgen. So spricht die schrifft. Ammon hat vbel gethan / wie sein vater Manasses / vnd ist in dem weeg gangen / darinne sein vater ging. reg. eodem.[4] Wie die muter waß / alßo ist die tochter. Eure muter ist ein Cethea. vnd euwer vater eyn Amorreus. Etzech. xvi.[5] Gott kan nit dulden / das wir vns behelffen / mit furwendung. Wie vnßere eltern gangen seind / alßo wellen wir auch gehn.

Etliche bildekusser sprechen. Das alhte gesetz verbeut bilder / vnd das neuwe nit. Aber wir volgen dem neuwen / nit dem alten gesetz.

Liebe brüder behut euch got / vor diesem ketzerischen sermon vnd wort. vnd das ihr ye nit sprecht. Wir volgen dem alten gesetze nit. ader nhemen eß nit ahn / dan das

Anmerkungen (Wikisource)

  1. 2. Kön 18,4
  2. 2. Kön 23,4
  3. 2. Kön 21,11
  4. 2. Kön 21
  5. Ez 16,45
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Andreas Bodenstein von Karlstadt: Von abtuhung der Bylder. Wittenberg 1522, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Karlstadt_Von_abtuhung_der_Bylder_25.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)