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Vnd gott beklagt sie senlich vnd schmertzlich / das wir bilder besuchen / in kleyner oder grosser tzuversicht. Vnd spricht / das sie seyn gotßhauß vnreyn machen vnd beflecken. Hieremi. xxxii.[1] Alßo haben wir der ersten beyden artickel glawbwirdige vrkund / vnd vnbetrügliche beweyßung / nemlich getzeugknis des Heyligen geistes.

Der dritt artickell fleusset aus eyngefurten schrifften / vnd steht in yren gründen vnd felßen. Ich wil aber des dritten artickelß sonderlich getzeugknis aus der schriefft auch füren.

Alßo solt yr yen thuen spricht gott. Deu. vii.[2] Ire altaren solt yr vmbkeren / vnd vmbsturtzen. Ire bilder solt yr tzebrechen. Ire linden solt ir abhauwen / vnd yre geschnitzte bilder solt yr verbronnen.

¶ Wir haben keyne gottliche altaren / sonder heidnische oder menschliche / alß Exo. am xx.[3] tzu vermercken ist. Drumb sollen Christen sie abthun / nach inhalt der schrifften. Vngeacht das eusserliche ding seind. Dan wan du got eusserlich wilt eheren / oder yn Ceremonien ansuchen / solstu seine ceremonien vnd seinem gesetz nach volgen.

¶ Bilder sollen die Obirste auch abthun vnd tzu der peen richten oder vrteiln / datzu sie die schrifft vrteilett.

Ich hette auch gehofft / der lebentig got solt seine eingegeben werck / das ist guten willen tzu abtuhung der bilder voltzygen / vnd yns eusserlich werck gefurt haben. Aber eß ist noch kein execution geschehen / vileicht derhalben / das got seinen tzorn vber vns last treuffen / yn meynung seinen gantzen tzorn außtzuschüden / wu wir alßo blind bleiben / vnd forchten vnß vor dem / das vns nicht kan thun.

Das weiß ich das die Obirsten derhalben gestrafft werden. Dan die schrifft leugt ye nit.

Hetten aber vnßere Obirste yren gotlichem rath vnd beschluß volendet vnd die pubische vnd verfurische klotzer auß den kirchen tzu geburlicher straffe geiaget. Musten wir sie loben / wie der .h. geist Etzechiam lobet. Welcher bilder tzerriben / linden abgehauben / vnd das bild das got

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Jer 32,34
  2. 5. Mos 7,5
  3. 2. Mos 20,22ff.
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Andreas Bodenstein von Karlstadt: Von abtuhung der Bylder. Wittenberg 1522, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Karlstadt_Von_abtuhung_der_Bylder_24.jpg&oldid=- (Version vom 17.8.2016)