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44 Elementarlehre. I. Th. Transsc. Aesthetik. 44

enthalte, denn das Recht kan gar nicht erscheinen, sondern sein Begriff liegt im Verstande, und stellet eine Beschaffenheit, (die moralische) der Handlungen vor, die ihnen an sich selbst zukommt. Dagegen enthält die Vorstellung eines Cörpers in der Anschauung gar nichts, was einem Gegenstande an sich selbst zukommen könte, sondern blos die Erscheinung von Etwas, und die Art, wie wir dadurch afficirt werden, und diese Receptivität unserer Erkentnißfähigkeit heißt Sinnlichkeit, und bleibt von der Erkentniß des Gegenstandes an sich selbst, ob man iene (die Erscheinung) gleich bis auf den Grund durchschauen möchte, dennoch himmelweit unterschieden.

 Die Leibniz-wolfische Philosophie hat daher allen Untersuchungen über die Natur und den Ursprung unserer Erkentnisse einen ganz unrechten Gesichtspunkt angewiesen, indem sie den Unterschied der Sinnlichkeit vom Intellectuellen blos als logisch betrachtete, da er offenbar transscendental ist, und nicht blos die Form der Deutlichkeit oder Undeutlichkeit, sondern den Ursprung und den Inhalt derselben betrift, so daß wir durch die erstere die Beschaffenheit der Dinge an sich selbst nicht blos undeutlich, sondern gar nicht erkennen, und, so bald wir unsre subiective Beschaffenheit wegnehmen, das vorgestellte Obiekt mit den Eigenschaften, die ihm die sinnliche Anschauung beylegte, überall nirgend anzutreffen ist, noch angetroffen werden kan, indem eben diese subiective Beschaffenheit die Form desselben, als Erscheinung bestimmt.

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Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 044. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_044.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)