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gemäß niemand darin, die Mühle aber inwendig hell erleuchtet. Der Zauberer geht hinein, der Hund folgt ihm, und der Bestohlene bleibt draußen in einiger Entfernung stehen. Was nun in der Mühle vorgegangen, weiß man nicht; denn die Thür ist zugemacht, so daß auch der Bestohlene nichts hat sehen können. So viel ist gewiß, daß der Zauberer die Fußspur an das herumgehende Mühlenrad genagelt hat. Als es fertig gewesen, kommen der Zauberer und der Hund aus der Mühle zurück, und alle drei treten den Rückweg wieder an. Der Hund verläuft sich wieder in das Moor, der Zauberer aber erklärt feierlich nach dessen Entfernung, daß er von nun an sich durchaus nicht wieder mit solchen Dingen abgeben wolle, denn es sei etwas ganz gräuliches. Der Dieb wird nun in semem Bette elend krank, so daß er sich vor Angst und Qual nicht zu lassen weiß. Er wälzt sich immer herum und kann nicht leben und nicht sterben. Die Angehörigen flehen den Bestohlenen an, den Zauber aufzuheben, und versprechen ihm dafür alles, was sie können. Dieser redet auch mit dem Zauberer, aber der sagt, es sei jetzt zu spät, es lasse sich nichts mehr dabei machen; der Dieb sei vorher dringend genug gewarnt, habe sich also sein Elend selbst beizumessen. Der Dieb quält sich bis um Mittag, und stirbt dann gerade als die Mühle wieder still steht.


3. Ein Eidschwur.

Zwei Dörfer im Amte Z. haben in uralten Zeiten einen schweren Proceß wegen der Gränzen ihrer Gemeinheit mit einander gehabt. Dem einen Dorfe wird der Beweis durch einen Eid zuerkannt. Das Dorf soll auf dem streitigen Platze selbst schwören, es stehe auf seinem eigenen Sande, und unter seinem eigenen Laube (die streitige Gegend ist nämlich mit Holz bewachsen gewesen). Die Deputirten, welche gewählt sind, um den Eid zu leisten, füllen sich vorher in ihrem Dorfe die Schuhe mit Sand an, und stopfen die Hüte mit Laub aus, schwören dann frech darauf los, und haben den Proceß für immer gewonnen. Nachher hat es aber fortwährend an diesem Orte gräulich

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Köster: Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden. Stade: In Commision bei A. Pockwitz, 1856, Seite 243. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:K%C3%B6ster_Alterth%C3%BCmer_243.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)