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als Hannover mit der Thronbesteigung des kräftigen Ernst August ein selbstständiges Königreich wurde.

Das Consistorium wurde schon 1716 wieder hergestellt und Diekmann aus seinem Exil zurückberufen. Directorium und Präsidium wurden wieder von einander getrennt: das erstere erhielt der Director der Justiz-Canzlei, das letztere der Regierungspräsident. Der Generalsuperintendent hielt von jetzt an jährlich in 2 Präposituren General-Visitationen. Die ersten Verordnungen des Consistoriums bestimmten, daß die Pastoren wegen Feuersgefahr das Duplicat ihrer Kirchenbücher einliefern, ihres Predigens sorgfältig wahrnehmen und sich der Kürze befleißigen sollten. Um den Zorn Gottes, der sich durch schwere Heimsuchungen in den hiesigen Landen offenbart hatte, abzuwenden, wurden jährlich 3 Buß-, Bet- und Fasttage angeordnet.

Als Diekmann gestorben war, trat an seine Stelle Lucas Backmeister, der zuvor Probst in Uelzen gewesen war. Auch er besaß, wie Diekmann, eine umfassende Gelehrsamkeit, besonders in orientalischen Sprachen. Die Heilige Schrift im Grundtexte zu studiren, war seine liebste Beschäftigung, und dazu hielt er auch seine Prediger und Candidaten an. Seine Wißbegierde führte ihn sogar nach Schweden und Holland, wo er die bedeutendsten Gelehrten besuchte, um von ihnen zu lernen. Er lebte still und eingezogen, im Umgange mit wenigen vertrauten Freunden. Von seinem bedeutenden Vermögen unterstützte er ohne alles Aufsehen schlecht besoldete Schullehrer, Wittwen und Waisen und verband mit seinen vielen trefflichen Eigenschaften die liebenswürdigste Bescheidenheit. Wie er selbst aufrichtig und ohne Falsch war, so konnte er auch an Anderen Heuchelei und Schmeichelei nicht leiden. Treue Prediger fanden an ihm einen milden und liebevollen Vorgesetzten, nachlässige aber hatten Ursache, sein Angesicht zu scheuen; denn seine wenigen Worte pflegten zu Spießen und Nägeln zu werden. In seinen Reden wollte er nicht die Ohren der Zuhörer kitzeln, sondern Erkenntniß des Heils, Glauben und Gottseligkeit bei ihnen wirken. In einen Conflict mit der orthodoxen Geistlichkeit seiner Diöcese gerieth er durch die Einführung des Katechismus von Gesenius, welchen

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Friedrich Köster: Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden. Stade: In Commision bei A. Pockwitz, 1856, Seite 153. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:K%C3%B6ster_Alterth%C3%BCmer_153.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)