Seite:Judenreglement Hamburg 23.jpg

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aber befehlen Wir Bürger-Meistern und Raht / auch gesampter Judenschafft mehr-besagter Statt Hamburg / daß Sie auch Ihrerseits respectivè über solches Reglement halten / und demselben / in so weit es einen jeden bindet / und gegenwärtiger Unserer darüber ertheilten Kayserlichen Confirmation, in allen Puncten, Articulen, Clausulen, Inhalt / Main- und Begreiffungen / wie obstehet / stracks nachkommen / und geleben / darwider nichts thun / handlen und fürnehmen / noch daß jemand andern zu thun gestatten sollen / in keine Weiß noch Weeg / als lieb einem jeden seye / Unsere Kayserliche Ungnade und Straff / und darzu eine Poen, nemlich Funffzig Marck löttigen Golds / zu vermeiden / die ein jeder / so offt er freventlich hierwider thäte / Uns halb in Unsere Kayserliche Cammer / und den andern halben Theil denen Beleidigten unnachläßlich zu bezahlen verfallen seyn solle. Mit Uhrkund dieses Brieffs / besiegelt mit Unserm Kayserlichen anhangenden Insiegel / der Geben ist in Unser Statt Wienn den Siebenden Tag Monahts Septembris, nach Christi Unsers lieben HErrn und Seeligmachers Gnadenreichen

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Unbekannt: Das Neue Reglement der Judenschafft in Hamburg. Hamburg, 1710, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Judenreglement_Hamburg_23.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)