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hoch seyn, weil Tauben den ganzen Schnabel hineinstecken, und wie vierfüßige Thiere saufen.


m) Vom Fangen fremder Tauben.

Diesem Artikel berühre ich sehr ungern, weil Taubenfangen gewöhnlich gegen Billigkeit, Recht und Gewissen ist. Man giebt seinem Nachbar sein verlornes Huhn, daß oft kaum den sechsten Werth einer schönen Taube hat, warum ist man denn im Taubenfangen gewissenloser? Es wäre sehr gut, wenn jungen Leuten Tauben zu halten verbothen wäre, weil sie über ihren Tauben zuviel Zeit verlieren, nicht selten an Täuschlereyen und Lügen sich gewöhnen und gerne in eine Liebhaberey sich verirren, die ihnen zur Erlernung nöthigerer Dinge Sinn und Aufmerksamkeit raubet. Gegenden, in denen mehrere vernünftige Taubenfreunde sind, müßen sich dahin vereinigen, sich ihre Tauben wieder zu geben, wenn sich manche von einem zum andern Orte verirret haben; oder wie es an vielen Orten herkömmlich ist, muß der Eigenthümer für seine verirrte Taube den halben Werth derselben als Lösegeld geben; weil es aber doch nach oben angeführten Gesetzen Fälle geben kann, daß Tauben rechtlich gefangen werden därfen, will ich Mittel dazu anführen.