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Grundsätzen hergeleitet findet. Ingleichen hält er ein Examinatorium über jedes von diesen beeden letztern Collegien wöchentlich in 2. Stunden. Das Disputatiorum wird alle Mittwoche angestellt, und zwar über gewisse Sätze, welche der Respondent selbst aufsetzen und nach Gefallen ausführen kan.

Welche Collegia alle halbe Jahr zu Ende gehen. Weil nun diese 3. Lehrer ihre Lectionen nach der bey der hiesigen juristischen und philosophischen Facultät eingeführten und von allen deren Professoren beobachteten Ordnung, alle halbe Jahr zu Ende bringen: so kan der gantze Cursus iuridicus in kurzer Zeit vollendet werden, wenn absonderlich das Werck gehörigermassen, z. E. nach dem vom obbemelten Herrn Vicecanzlar Estor in der Einladungsschrift zu seinen Wintervorlesungen 1742. geschehenen Vorschlag: Wie die Befliessenen der Rechtsgelahrheit zu einer gründlichen Wissenschaft der Rechte und des Processes ohne Umschweif gelangen mögen etc. angegriffen wird.

Einige rühmliche Umstände von der Juristischen Facultät. Gleichwie die juristische Facultät nicht nur schon zu den Zeiten des Hermann Vultejus und Göddäus (denen wir hauptsächlich die noch immer in Ansehen und Werth stehende Consilia Marburgensia zu dancken haben,) sondern auch nach der Hand viele berühmte Männer gehabt: also ist sie nicht weniger jetzo für die studirende Jugend wohl bestellt. Es gehet ihr überhaupt an dem, was zur guten Einrichtung eines solchen Collegii erfordert wird, nichts ab. Dahin gehöret zum Exempel, daß alle dabey einlauffende Acten in pleno referiret