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herausgegebenes Werk erklärt und dabey versichert worden, daß dasselbe für eine durchgehends ächte und wahre Beschreibung obernannten Hochstifts nimmermehr zu halten, ja verschiedenes zu geflissentlichen desselben Nachtheil Acten- und Geschichts-widriges darinnen eingebracht worden sey.“ Wider diese öffentliche und empfindliche Herabwürdigung vertheidigte sich der V. sogleich öffentlich[1] mit nicht unwichtigen Gründen. In diesem Verfahren wird man also den Grund suchen müssen, warum Herr v. F. an so vielen Stellen seiner nachmahligen Werke seinen Unmuth wider Eichstätt ausließ. Hiedurch hat er sich natürlicher Weise in Eichstätt nicht empfohlen, und das Vorgeben, daß v. F. nicht aus wahrer Überzeugung katholisch geblieben, sondern um seine Pension von einigen hundert Gulden aus Eichstätt nicht zu verlieren, nicht öffentlich zum Protestantismus zurückgetreten, nachdem seine zweyte Frau vor ihm gestorben, ist höchst unwahrscheinlich, oder vielmehr ganz ungegründet. Er genoß nie eine Eichstättische Pension, und man unterließ nicht von Seiten der Eichstättischen Regierung in öffentlichen Deductionen


  1. in den Anal. Nordg. Nachl. XI. §. VIII. S. 390.