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zeitl. Vermögens an liegenden und fahrenden Güteren, auch ausstehenden Activ-schulden, titulo honorabili somit wohlbedächtlich instituirt, und eingesetzt haben, so, daß diese instituirte vniversal-Erbin Dero gesammte Verlassenschaft gleich nach Dero wohlsel. Ableben in geruhigen Besitz nehmen, und als ihr erblich erlangtes Eigenthum Zeit Lebens besitzen, auch seiner des Hrn. Testatoris dabey gedenken solle. Jedoch verordne, setze, und wolle er, Hr. Hofrath, dieser seiner vniversal-Erbinn nachfolgende Legata auszurichten auferladen, und ernstlich anbefohlen haben, und zwar

3tens legire, und vermache er seine gesammte vorhandene Bibliothek mit allen dazu gehörigen Büchern, Scripturen und Manuscripten zu hochfürstl. anspachischer Bibliothek so, daß solche gleich nach Dero sel. Ableiben, und erfolgender Testaments-Eröfnung nacher Anspach an die dermaligen hochfürstl. Hrn. Hrn. Bibliothecarios verabfolget, getreulich extradiret werden solle.

4tens Sollen von der vniversal-Erbinn nicht nur Dero standesmäßige Begräbniß-Kosten, wie auch übrige Passiva bestritten: sondern auch gleich nach Dero Sterbtage, und bey der Testaments-Eröfnung von dem vorhandenen Geld 10 fl. rhein. unter die schwabachischen Stadtarmen ausgetheilt werden.

5tens Wenn der Burger- und Schneidermeister, auch Thorwart unter dem Nürnbergerthor