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Brandenburg. Onolzbachischer Hofrath bey Dero gegenwärtigen Krankenlager bey Hochfürstl. allhiesigen Stadtrichter Amt, Burgermeister und Rath, die Ansuchung thun lassen, zu Vernehmung Dero auszusprechen gewillten letzten Willensmeynung von Amtswegen in Dero Behausung zu erscheinen, worauf denn auch dieser Requisition gemäß wir Endes unterschriebne Amts- und Deputirte Raths-Personen diesen Nachmitag um 3 Uhr uns in hochersagten Hrn. Hofraths von Falkenstein eigenthümlicher Behausung in der neuen Anlage vorm Zöllnerthor im Quartier Lit. D. dem Wildenmanns-Wirth-Uhlischen Hauß gegen über gelegen uns eingefunden, und in der zweyten Etage in der Stube linker Hand derer beden Fenster-Stöcke gegen Morgen auf die Straß zu gerichtet, den Herrn Hofrath zwar krank, und bettlägerig, jedoch aber bey vollkommenen guten Verstand, wohl sehend, wohl hörend und redend, auch in erträglichen Leibs-Umständen angetroffen, welche sich dann nach abgelegten Curialien so fort gegen uns vernehmen lassen, wie Sie in Anbetracht ihres schon hohen 81jährigen Alters, und ihres damaligen Kranken-Lagers sich vest entschlossen hätten, ihre letzte Willensmeynung, und wie es mit Dero zeitlichen Verlassenschaft gehalten werden solle, noch in Zeiten auszusprechen, und solcher gestalten Dero Haus wohl zu bestellen, das übrige aber alles göttl. Gnade und Erbarmung lediglich zu