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ich eben annoch in dem Praeiudicio auctoritatis. Ich schrieb in Eichstett, woselbst sich damals der Herr Auctor Templi virtutis et honoris befand, von welchem glaubte, er hätte seine historische Sätze nach archivischen Urkunden abgefaßt, weilen er in Eichstett lebte. Ich hatte sonst auch.... Gretserum, Bruschium zu Vorgängern, denen ich blindlings trauete.... Da ich aber eine Zeit hernach nach den Regeln eines Pyrrhonismi temperati..... dieser Sache besser nachdachte..... so kann man leicht gedenken etc. –“ Dieses Geständniß sticht freylich mit dem obigen Recensentenlob gewaltig ab; so bescheiden aber auch jenes ist, so kann es den Verfasser doch nicht ganz entschuldigen. – Das Templum virtutis et honoris ist eine Disputation von 9 Bogen in 8 mit untermengten thesibus iuridicis, die von Joh. Sebastian Heußler 1716, (nicht 1726, wie es bey Falkenstein heißt) zu Wirzburg pro gradu defendirt wurde. F. recensirte diese Schrift selbst,[1] und nannte sie ein gutes Compendium der Bischöfl. Eichstettischen Historie, und noch besser, als Gretseri und Bruschii Lebensbeschr. der Eichst.


  1. Anal. Thur. Nordg. Nachl. V. §. VII. S. 401.