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Joachim von Brawe (1663–1740): Memorial An Die allgemeine Hochlöbliche Reichs-Versammlung zu Regensburg, In Abwesen der Hoch-Fürstl. Lübeckischen / Von der Hoch-Fürstl. Braunschweig-Wolffenbüttelischen Gesandtschafft, Pro ulteriori moderatione & remissione residui, Mit beygefügten Cräyß-Testimonialibus.

Von GOttes Gnaden
Georg / König von Groß-Britannien / Franckreich und Irrland / Beschützer des Glaubens etc. Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg / des Heil. Röm. Reichs Erb-Schatzmeister und Churfürst etc. etc. Friderich Wilhelm / König in Preussen / Marggraf zu Brandenburg / des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst etc. etc.
Als Churfürst zu Braunschweig. Als Hertzog zu Magdeburg.

NAchdeme der Hochwürdige und Durchleuchtige Fürst / Herr CHRISTIAN AUGUST / Erwehlter Bischoff zu Lübeck / Erbe zu Norwegen / Hertzog zu Schleßwig / Holstein / Stormarn und der Ditmarschen; Graf zu Oldenburg und Delmenhorst; Unser Freundlich-lieber Vetter / Uns / als ausschreibende Fürsten und Directores des Löbl. Nieder-Sächsischen Creyses / bereits den 14den Martii und 9ten Octobris 1720. Freund-Vetterlich angelanget / daß Wir Sr. Lbd. mit denen Creyß-Directorial-Testimonialien zu statten kommen wolten / deren Sie in Ihrer / an das Reich gebrachten Cammer-Zieler Remissions- und Moderations-Sache / zu Bestärckung Ihrer deshalb angeführten Causalen benöthiget; Und Wir dann Sr. Lbd. damit zu willfahren Uns nicht entbrechen wollen; Als bezeugen Wir hiemit / der Wahrheit zu Steuer /

1. Daß des Bischoffs Lbd. sowohl in Dero Stifft als Fidei-Commiss-Güthern / seither Anno 1713. durch die Nordische Kriegs-Troublen und dahero Ihro zugestossene Ungelegenheiten / Schaden und Verlust / so hart betroffen und mitgenommen worden / daß es Ihro nicht wohl möglich gewesen / die / binnen solcher Zeit von Ihrem Stifft fällig-gewordene Cammer-Zieler abzuführen / auch dannenher die Billigkeit erfordere / Ihro dasjenige / so Sie daran noch etwa restiren / gäntzlich zu erlassen.

2. Daß der / auf dem Stifft Lübeck hafftende Cammer-Gerichts-Matricular-Anschlag / nach Proportion des schlechten Ertrags / und enervirten Zustandes von gedachtem Stifft / so sehr überspannet sey / daß daran ein erkleckliches zu remittiren; wie dann solches / unter andern / auch daher klärlich erhellet / weil dem Stifft Lübeck in der Reichs-Cammer-Gerichts-Matricul, bey nahe halb so viel / als vor Holstein-Gottorp / angesetzet ist / da doch dieses wohl achtmal so viel als jenes einträget / folglich eine grosse Disproportion zwischen beyden Landen ratione Ihres Cammer-Gerichts-Matricular-Anschlages zu befinden. Geben den 2. Maji, 1722.

L.S.
L.S.
Im Nahmen obhöchstgedachter Sr. Königl. Majest. von Groß-Britannien Dero heimgelassene Churfürstl. Braunschweig-Lüneburgische Geheimde Räthe. Im Nahmen obhöchstgedachter Sr. Königlichen Majestät in Preussen / Dero

Regierungs-Räthe des Hertzogthums Magdeburg.

F. W. v. Goertz. G. E. v. Bessel.
Empfohlene Zitierweise:
Joachim von Brawe (1663–1740): Memorial An Die allgemeine Hochlöbliche Reichs-Versammlung zu Regensburg, In Abwesen der Hoch-Fürstl. Lübeckischen / Von der Hoch-Fürstl. Braunschweig-Wolffenbüttelischen Gesandtschafft, Pro ulteriori moderatione & remissione residui, Mit beygefügten Cräyß-Testimonialibus.. , Regensburg 1722, Seite 2v. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Joachim_von_Brawe_(1722),_Memorial_An_Die_allgemeine_Hochl%C3%B6bliche_Reichs-Versammlung_zu_Regensburg_(4).png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)