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Vertragsparteien dieses Übereinkommens: Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst

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Artikel 10
Elektronischer Fernzugang zum Bestand des Internationalen Suchdienstes

a) Der Zugang der Mitgliedstaaten des Internationalen Ausschusses zu den vom Internationalen Suchdienst aufbewahrten Archiven und Unterlagen wird auf Antrag im Wege des sicheren und authentisierten elektronischen Fernzugangs gewährt, sofern der beantragende Staat die damit verbundenen Kosten trägt, einschließlich der Kosten, die am Sitz des Internationalen Suchdienstes entstehen. Dieser elektronische Fernzugang gilt für alle Archive und Unterlagen beim Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen, die den Mitgliedstaaten in digitaler Form zur Verfügung stehen.

b) Der Internationale Ausschuss fasst die für die Durchführung des elektronischen Fernzugangs erforderlichen Beschlüsse.

c) Der Internationale Ausschuss entscheidet über die Anträge von Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, und von nichtstaatlichen Rechtsträgern auf elektronischen Fernzugang zu den Archiven und Unterlagen des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen.


III. Schutz der Vertraulichkeit


Artikel 11
Vertraulichkeit

a) Der Zugang zu den vom Internationalen Suchdienst aufbewahrten Archiven und Unterlagen wird stets unter gebührender Berücksichtigung des Schutzes der Vertraulichkeit personenbezogener Daten entsprechend den nachstehenden Bestimmungen gewährt. Die Erfüllung des humanitären Auftrags und des Forschungsauftrags ist mit diesem Artikel uneingeschränkt vereinbar.

b) Der Internationale Suchdienst, der Internationale Ausschuss und die Verbindungsbeamten unternehmen alle angemessenen Schritte, um die Auskunftserteilung über eine Person oder Personen zu vermeiden, die den Interessen der in Betracht kommenden Person oder Personen oder ihrer Angehörigen abträglich sein könnte.

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Vertragsparteien dieses Übereinkommens: Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst. , Berlin 2011, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Internationaler_Suchdienst.pdf/9&oldid=- (Version vom 20.8.2021)