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Vertragsparteien dieses Übereinkommens: Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst

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Das Königreich Belgien,
die Französische Republik,
die Bundesrepublik Deutschland,
die Hellenische Republik,
der Staat Israel,
die Italienische Republik,
das Großherzogtum Luxemburg,
das Königreich der Niederlande,
die Republik Polen,
das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
und
die Vereinigten Staaten von Amerika,
im Folgenden als die „Vertragsparteien dieses Übereinkommens“ bezeichnet, –


Präambel

in der Erwägung, dass der Internationale Suchdienst geschaffen wurde, um Vermisste zu suchen und die Unterlagen über Deutsche und Nichtdeutsche, die in nationalsozialistischen Konzentrations- oder Arbeitslagern gefangen gehalten wurden, oder über Nichtdeutsche, die infolge des Zweiten Weltkriegs verschleppt worden sind, zu sammeln, zu ordnen, aufzubewahren und Regierungen und interessierten Einzelpersonen zugänglich zu machen;

eingedenk des Abkommens über die Errichtung eines Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst und der Vereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Internationalen Ausschuss für den Internationalen Suchdienst und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, die beide am 6. Juni 1955 in Bonn geschlossen wurden, in der durch das am 23. August 1960 in Bonn geschlossene Protokoll über die Verlängerung und Änderung des Abkommens über die Errichtung eines Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst, durch das am 30. September und 7. Oktober 1960 in Bonn und Genf geschlossene Protokoll über die Verlängerung und Änderung der Vereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Internationalen Ausschuss für den Internationalen Suchdienst und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, durch die am 15. Oktober 1973 in Bonn geschlossene Vereinbarung über die Verlängerung und Änderung des Abkommens über die Errichtung eines Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst, durch die am 22. Dezember 1972 in Genf geschlossene Vereinbarung über die Verlängerung und Änderung der Vereinbarung über die Beziehungen zwischen dem

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Vertragsparteien dieses Übereinkommens: Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst. , Berlin 2011, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Internationaler_Suchdienst.pdf/2&oldid=- (Version vom 20.8.2021)