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Vertragsparteien dieses Übereinkommens: Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst

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persönliche Unverletzlichkeit nur in Bezug auf Amtshandlungen, die er in Wahrnehmung seiner Aufgaben vorgenommen hat.

d) Der Direktor des Internationalen Suchdienstes wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt. Der Direktor kann einmal wiederernannt werden.

Artikel 21
Verantwortlichkeit des Direktors

a) Der Direktor des Internationalen Suchdienstes handelt nach den Richtlinien des Internationalen Ausschusses und ist ihm rechenschaftspflichtig. Der Direktor unterrichtet den Internationalen Ausschuss unverzüglich, wenn eine Situation eintritt, die weder durch dieses Übereinkommen noch durch die Partnerschaftsvereinbarung geregelt ist und auf die kein bestehender Beschluss und keine bestehende Richtlinie anwendbar ist, der beziehungsweise die vom Internationalen Ausschuss im Einklang mit diesem Übereinkommen getroffen beziehungsweise aufgestellt wurde. Der Direktor ist für die Umsetzung der vom Internationalen Ausschuss getroffenen Grundsatzentscheidungen sowie für die Leitung und Verwaltung des Internationalen Suchdienstes verantwortlich.

b) Der Direktor arbeitet nach Vorgaben des Internationalen Ausschusses Vorschläge für vorrangige Arbeiten des Internationalen Suchdienstes aus und gibt deren finanzielle Auswirkungen an, damit der Internationale Ausschuss dies prüfen kann. Der Direktor erstellt einen Entwurf eines jährlichen Arbeitsplans und eines jährlichen Haushaltsvoranschlags, die dem Internationalen Ausschuss rechtzeitig zur Genehmigung zu übermitteln sind.

c) Der Direktor des Internationalen Suchdienstes übermittelt dem Internationalen Ausschuss, sofern keine häufigere Berichterstattung erforderlich ist, Halbjahresberichte über die Tätigkeit des Internationalen Suchdienstes.

d) Der Direktor des Internationalen Suchdienstes legt dem Internationalen Ausschuss eine Jahresabrechnung des vorangegangenen Haushaltsjahrs vor.

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Vertragsparteien dieses Übereinkommens: Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst. , Berlin 2011, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Internationaler_Suchdienst.pdf/15&oldid=- (Version vom 20.8.2021)